Hartz IV: Sie sind gestorben! Jobcenter schickte Anhörungsbrief an Verstorbene

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Bei Twitter wird aktuell ein Bild von einem Jobcenter-Anschreiben geteilt, das derzeit für Aufsehen sorgt. Darauf zu sehen ist ein Anschreiben des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz, adressiert an eine Hartz IV Bezieherin, die bereits verstorben sei. Sie wird zur Anhörung aufgrund ihres Todesfalls aufgefordert.

“Sie sind verstorben und die Leistungen wurden zu Unrecht erbracht”

Darin zu lesen ist der makabere und pietetlose Satz: „Sie sind am 23. Dezember 2021 verstorben. Die Leistungen für den Monat Februar 2022 wurden daher leider zu Unrecht erbracht.“ Ist das Behördenanschreiben echt? Wir haben recherchiert.

In der Tat ist das Anschreien echt. Im Februar diesen Jahres erhielt der erblindete Witwer der verstorbenen Frau das Anschreiben. Das Schreiben des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz war an seine verstorbene Frau Ina K. adressiert und forderte die Überzahlung der Leistungen zurück.

Allerdings handelt es sich hierbei nicht um Hartz IV Leistungen im Sinne des SGB II, sondern um Leistungen nach §24 des SGB X. Bei Twitter wird dies in diesem Fall häufig falsch wiedergegeben.

Die Behörde forderte die verstorbene Frau zur Anhörung. Danach wolle man weiter entscheiden, was mit der angeblichen Überzahlung geschehen soll.

Empörung und Wut bei dem Ehemann

Gegenüber der “Bild” empörte sich der Ehemann im Februar: “Wo bei anderen Menschen ein Herz schlägt, haben die Leute im Jobcenter ein Eisfach, in dem ihre Paragrafen liegen”. Man sei bei der Behörde nur “eine Nummer und kein Mensch”, schimpft der Betroffene.

Jobcenter schickte weiteren Brief

Absurd war auch, dass am selben Tag das selbe Jobcenter einen weiteren Brief zustellte, in dem man ihm aufgrund des Todesfalles seiner Frau kondolierte. In diesem Brief schrieb die Behörde, dass es “technisch nicht möglich” sei, den Anhörungsbrief an ihn zu stellen. Daher habe man die Anhörung an seine Frau zugestellt, mit der Bitte diesen auszufüllen.

Seit April 2016 ist Herr K. aufgrund einer fehlgeschlagenen Augenoperation erblindet und bezieht aufgrund dessen eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 1090 Euro. Seine Frau Ina K. bezog für die Unterstützung ihres Mannes 192 Euro.

Überzahlung längst zurück überwiesen

Ende Dezember überwies das Jobcenter das letzte Mal für Januar. Dieses Geld überwies Herr K. umgehend an die Behörde zurück. “Es gibt nicht mal eine Leistung für Februar, die erbracht wurde”, sagt er.

Die zuständige Sachbearbeiterin im Jobcenter Oberspreewald-Lausitz hat sich bereits telefonisch bei dem Witwer für das pietätlosen Anschreiben entschuldigt.

Kein Einzelfall

Allerdings ist das kein Einzelfall. Immer wieder schreiben Jobcenter Verstorbene an. Wir haben darüber bereits hier, hier und hier berichtet.