Kredit und Bürgergeld: Geht das überhaupt?

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Grundsätzlich sollten Bürgergeldberechtigte aus den Regelleistungen Rücklagen für Anschaffungen bilden können. Dies ist jedoch kaum möglich, da bei den derzeitigen Teuerungsraten viele Leistungsbeziehende sogar auf die Tafel angewiesen sind.

Stehen jedoch Anschaffungen wie eine neue Waschmaschine oder andere Haushaltsgeräte an, stellt sich die Frage, ob eine Ratenzahlung oder ein Kredit bei einer Bank möglich ist.

Ein Darlehen bei der Bank wird in der Regel abgelehnt

Einen Kredit bei der Bank zu beantragen, wird schwierig. Die Institute verlangen ein regelmäßiges Einkommen aus abhängiger oder selbständiger Tätigkeit. Schließlich will die Bank, dass der Kredit mit Zinsen regelmäßig und vollständig zurückgezahlt wird. Bürgergeld wird von den Banken nicht als regelmäßiges Einkommen angesehen.

Schufa erschwert Antrag

Häufig sind Bürgergeldbezieher auch verschuldet oder haben in der Vergangenheit Probleme gehabt, Forderungen pünktlich zurückzuzahlen. Die Bank holt eine Schufa-Auskunft ein. Ist der Score schlecht, hat die Bank ein weiteres Argument, den Kreditantrag abzulehnen. Das ist leider auch dann der Fall, wenn die negativen Schufa-Einträge nicht selbst verschuldet sind.

Manchmal reicht ein Minijob aus

Um überhaupt eine Chance zu haben, sollte zumindest ein Minijob mit regelmäßigem Einkommen vorhanden sein. Zusätzlich kann ein Bürge die Chancen erhöhen. Dieser würde dann einspringen (müssen), wenn das Geld nicht zurückgezahlt werden kann.

Vorsicht vor unseriösen Angeboten

Im Internet wird häufig mit Anzeigen geworben, die schon in der Überschrift die Unseriosität vermuten lassen. Die Anbieter werben damit, dass weder ein Einkommen noch eine Schufa-Auskunft erforderlich seien. Statt einer tatsächlichen Zusage wird jedoch eine Vermittlungsgebühr verlangt. Von solchen Angeboten sollte man daher Abstand nehmen. Sie verursachen nur Kosten.

Ein Kredit beim Jobcenter beantragen

Meist bleibt als einzige Alternative für Bürgergeldempfänger ein Antrag beim zuständigen Jobcenter. Dort kann ein Darlehen für größere Anschaffungen beantragt werden.

Das Jobcenter bewilligt aber nur zweckgebundene Darlehen. Der Bedarf muss unabdingbar sein. Antragstellende müssen also genau angeben können, wofür sie das Geld oder die Sachleistung benötigen. Häufig werden Anträge auch abgelehnt, wenn das Jobcenter keinen unabweisbaren Bedarf sieht.

Für was kann beim Jobcenter ein Darlehen beantragt werden?

  • Eine dringend benötigte Waschmaschine oder Kühlschrank
  • Entstandene Mietschulden
  • Anschaffung oder Reparatur eines PKWs, wenn das Auto zwingend für die Arbeit benötigt wird
  • Überbrückung zwischen Bürgergeld und Rente oder zu einem neuen Arbeitsplatz

Was wird das Jobcenter in aller Regel ablehnen?

Das Jobcenter gewährt kein Darlehen für Dinge, die für das tägliche Leben nicht unbedingt notwendig sind. Fernsehgeräte gelten beispielsweise als nicht notwendig.

Geschirrspüler werden im Allgemeinen als nicht notwendig angesehen. Wenn Sie jedoch eine große Familie mit vielen Kindern haben, können Sie versuchen, das Jobcenter zu überzeugen, Ihnen ein Darlehen zu gewähren.

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Wieviel wird vom Regelsatz einbehalten?

Stimmt das Jobcenter dem Antrag zu, wird das Darlehen monatlich zinslos aus dem Regelsatz zurückgezahlt. Dabei darf die Behörde nicht mehr als 10 Prozent (§ 23 Abs.1 S.3 SGB II) von den Regelleistungen einbehalten. Nimmt man also den Eckregelsatz von 502 Euro im Monat als Berechnungsgrundlage, behält das Jobcenter monatlich 50,20 Euro ein, bis das Darlehen zurückgezahlt ist.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wurde?

Wird der Antrag abgelehnt, kann ein begründeter Widerspruch eingelegt werden. Die Bearbeitung eines Widerspruchs dauert jedoch in der Regel sehr lange. Eine weitere Möglichkeit in dringenden Fällen ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 Abs. 2 SGG. Hierzu sollte allerdings ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Damit der Anwalt tätig werden kann, sollte zuvor ein Beratungsschein beim Amtsgericht besorgt sein. Oft hilft der Anwalt bei der Beantragung.

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