Bürgergeld und Sozialhilfe: Kostenloser Beratungsschein bei Rechtsfragen

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Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder andere Sozialleistungen bezieht, hat kaum finanzielle Mittel, um sich rechtlich beraten zu lassen. Der Beratungshilfeschein sorgt dafür, dass auch Menschen mit geringem Einkommen eine Rechtsberatung erhalten. Wir haben alle wichtigen Informationen zusammengestellt.

Was ist die Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe ist eine staatliche Sozialleistung. Sie hilft Betroffenen, die sich keinen Anwalt leisten können. In Deutschland soll aber sichergestellt werden, dass alle Menschen unabhängig von ihrem Einkommen einen Rechtsbeistand erhalten. Der Beratungshilfeschein soll dazu dienen, soziale Ungleichheit auszugleichen.

Wofür kann Beratungshilfe in Anspruch genommen werden?

Die Beratungshilfe dient nicht nur der rechtlichen Unterstützung gegenüber dem Jobcenter. Die Beratungshilfe kann auch in folgenden Rechtsgebieten in Anspruch genommen werden:

  • Sozialrecht (Streit mit dem Jobcenter oder Sozialamt)
  • Zivilrecht
  • Vertragsrecht
  • Familien- und Erbrecht
  • Arbeitsrecht
  • Verfassungsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Steuerrecht

Im Bereich des Strafrechts und der Ordnungswidrigkeiten kann die Beratungshilfe jedoch nur eine Rechtsberatung darstellen. Eine unmittelbare Rechtsvertretung ist nicht möglich.

Beratungshilfe gilt für außergerichtliche Auseinandersetzungen

Die Beratungshilfe greift immer dann, wenn es noch nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen ist. Sie dient also der Unterstützung im vorprozessualen Stadium. Die Beratung und Vertretung erfolgt nicht durch das Gericht, sondern durch einen Rechtsanwalt.

Bei einem Rechtsproblem kann entweder ein Rechtsanwalt oder eine andere Beratungsperson beauftragt werden, sofern diese auf dem Rechtsgebiet bewandert ist. Dies sind zum Beispiel Steuerberater, Buchhalter oder auch Wirtschaftsprüfer.

Beratungsstelle oder Anwalt?

Nicht in allen Rechtsfragen ist eine anwaltliche Vertretung zwingend erforderlich. Wer jedoch juristischer Laie ist, sollte sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Nur Rechtsanwälte können die Erfolgsaussichten beurteilen und eine rechtliche Einschätzung abgeben.

Ob eine anwaltliche Beratung notwendig ist, prüft das Amtsgericht. Wenn zum Beispiel Probleme mit dem Jobcenter auch von einer Beratungsstelle gelöst werden können, wird kein Beratungshilfeschein ausgestellt.

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Welche Rechtsleistungen sind bei der Beratungshilfe abgedeckt?

Wurde der Beratungshilfeschein bewilligt, können sich die Betroffenen an einen Rechtsanwalt oder, wie bereits erwähnt, z.B. bei Steuerfragen an einen Steuerberater wenden. Der Anwalt wird dann den Rechtshilfesuchenden beraten und erfoderliche Schritte in die Wege leiten. Der Beratungsschein deckt dann die außergerichtliche Vertretung durch den Rechtsanwalt ab.

Wenn erforderlich wird der Rechtsanwalt folgende Tätigkeiten im Rahmen des Beratungsschein in die Wege leiten:

  • Schriftverkehr zur Klärung
  • Telefonate mit der Gegenseite
  • Hilfe und Anfertigen von Widersprüchen

Was passiert, wenn es dann zur Klage kommt?

Ist dann z.B. eine Klage notwendig, um das eigene Recht durchzusetzen, muss Prozesskostenhilfe beantragt werden. Der zuvor mit der Beratung beauftragte Rechtsanwalt wird dabei behilflich sein, einen solchen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Alternativ kann auch der Rechtspfleger beim Amtsgericht beraten und helfen.

Um Prozesskostenhilfe beantragen zu können, muss eine Erfolgsaussicht bestehen. Der Rechtsanwalt, der den Antragsteller berät, wird dies begründen. Besteht keine Aussicht auf Erfolg, wird keine Prozesskostenhilfe gewährt. Die Prüfung der Erfolgsaussichten erfolgt durch das Gericht.

Was muss erfüllt sein, um einen Beratungshilfeschein zu bekommen?

Um Beratungshilfe zu erhalten, müssen nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) folgende Voraussetzungen erfüllt sein

  1. Es muss Bedürftigkeit vorliegen. Das heißt, der Antragsteller muss darlegen, warum er sich eine Rechtsberatung nicht leisten kann. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, muss als Nachweis den Bescheid vorlegen.
  2.  Es gibt keine andere Möglichkeit, die Angelegenheit zu klären. Das heißt, der Rechtsuchende hat keine Rechtsschutzversicherung, kann sich nicht von einer Gewerkschaft vertreten lassen, kann keine Hilfe vom Jugendamt, vom Mieterverein oder vom Sozialamt bekommen. Auch eine normale Beratungsstelle kann nicht weiterhelfen.
  3. Es liegt keine Mutwilligkeit vor: Das heißt, der Antragsteller muss grundsätzlich einen Anspruch auf Beratungshilfe haben. Denn es gibt immer wieder Fälle, in denen Menschen einen Antrag stellen, obwohl sie die Kosten der Rechtsberatung selbst tragen können.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wer einen Beratungshilfeschein beantragt, muss seine finanziellen Verhältnisse offenlegen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller Bürgergeld, Wohngeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung bezieht. Grundsätzlich gibt es Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.

Regel: Wer nicht mehr als 15 Euro im Monat für eine Rechtsberatung aufbringen kann, kann Beratungshilfe beantragen. Wer aber mindestens 20 Euro im Monat aufbringen kann, darf keinen Antrag stellen bzw. der Antrag wird abgelehnt.

Welche Unterlagen werden benötigt, um einen Antrag zu stellen?

Für die Beantragung eines Beratungshilfescheins sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ausgefülltes Beratungshilfeformular
  • aktueller Kontoauszug
  • Mietvertrag
  • letzte Gehaltsabrechnung, wenn erforderlich
  • Nachweise über Versicherungs- und Kreditraten, wenn erforderlich
  • Rentenbescheid, wenn erforderlich
  • Bescheinigungen über den Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe etc.

Wo muss ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt werden?

Um einen Antrag zu stellen, müssen Betroffene entweder zum Amtsgericht gehen oder ihren Anwalt beauftragen, einen Antrag zu stellen. Dieser leitet den Antrag dann an das zuständige Gericht weiter.

Wer aber auf Nummer sicher gehen will, sollte den Antrag selbst stellen, um nicht später auf den Kosten für den Anwalt sitzen zu bleiben. Denn sobald der Anwalt berät und Anträge stellt, entstehen auch Kosten. Wird der Antrag dann abgelehnt, muss der Anwalt trotzdem bezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, vorher offen mit dem Anwalt darüber zu sprechen. Wird der Beratungsschein dann aber bewilligt, werden auch alle Kosten vom Staat übernommen.

Wer kann beim Ausfüllen des Antrags helfen?

Wer Hilfe bei der Antragstellung benötigt, kann sich auch an den Rechtspfleger beim Amtsgericht wenden. Dieser ist verpflichtet, bei der Antragstellung zu helfen.

Wenn unterschiedliche Rechtsberatungen notwendig sind

Wer in mehreren Rechtsgebieten Hilfe benötigt, muss für jedes Rechtsgebiet einen Beratungsschein beantragen. Dies gilt auch, wenn dieselbe Rechtsanwältin oder derselbe Rechtsanwalt in verschiedenen Rechtsgebieten tätig wird.

Engagierten Anwalt suchen

Da Rechtsanwälte mit der Rechtsberatung nur wenig Geld verdienen, ist es ratsam, sich engagierte Rechtsanwälte zu suchen. So gibt es beispielsweise Sozialrechtsanwälte, die ihren Beruf aus Überzeugung ausüben. Es ist auch ratsam, sich im Bekannten- und Verwandtenkreis zu erkundigen, ob man schon einmal mit einem Anwalt zufrieden war.

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