Neue End-of-Life-Verordnung trifft vor allem Rentner und Bürgergeld-Bezieher

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Die EU‐Umweltminister haben am 17. Juni 2025 ihre gemeinsame Position zur neuen Verordnung über das Lebensende von Fahrzeugen (End-of-Life-Vehicles-Regulation, ELV) verabschiedet. Vor allem Rentnerinnen und Rentner sowie Sozialleistungsbeziehende sind davon betroffen, da ältere gebrauchte PKW´s künftig nicht ohne Mehrkosten verkauft werden können.

Es rückt also eine Regelung näher, die den Verkauf gebrauchter Pkw, Transporter und Motorräder an strengere Nachweispflichten knüpft. Die Maßnahme ist Teil des europäischen Green Deal und soll Rohstoffe im Kreislauf halten sowie den Export von Schrottfahrzeugen in Drittstaaten eindämmen.

Um was geht es genau?

Im Kern ersetzt der Vorschlag zwei bisherige Richtlinien – die Altfahrzeug-Richtlinie von 2000 und die 3R-Typgenehmigungsrichtlinie von 2005 – durch ein einheitliches Regelwerk. Die Kommission verweist darauf, dass jedes Jahr rund 6,5 Millionen Fahrzeuge ihr Lebensende erreichen, aber große Mengen an Kunststoffen, Metallen und Elektronik unzureichend recycelt werden.

Künftig entscheidet ein mehrstufiger Kriterienkatalog, ob ein Wagen als „irreparabel“ – und damit als Abfall – gilt. Diese Einstufung bleibt zwar in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, muss aber unionsweit identisch angewandt werden.

Nachweispflicht vor jedem Besitzerwechsel

Im Kern ist es eine neue Pflicht, bei der in jeder Eigentumsübertragung nachzuweisen ist, dass das Fahrzeug kein “End-of-Life-Vehicle” ist. Akzeptiert wird entweder ein aktueller TÜV-Bericht oder ein kostenintensives Gutachten eines anerkannten Sachverständigen.

Die Vorgabe betrifft Privatpersonen ebenso wie Händler – ausdrücklich auch dann, wenn sie den Wagen auf digitalen Plattformen anbieten. Verkäufe, die ausschließlich offline und ohne Internetanzeige zwischen Privatleuten abgewickelt werden, sind davon ausgenommen, gelten in der Praxis aber nur noch als Nischenfall.

Offline-Geschäfte sind keine Schonzone

Selbst wenn ein Gebrauchtwagen klassisch über den Zettel hinter der Windschutzscheibe einen neuen Besitzer findet, verlangen die Brüsseler Regeln, dass das Auto verkehrssicher ist.

Ohne bestandene Hauptuntersuchung oder ein Fachgutachten kann das Fahrzeug offiziell als irreparabel eingestuft werden. Spätestens dann greifen die strengsten Passagen der Verordnung.

Irreparabilität führt zur Sofortverwertung

Artikel 26 des Entwurfs verpflichtet Halter, ein als irreparabel bewertetes Fahrzeug „ohne unangemessene Verzögerung“ in eine zugelassene Verwertungsanlage zu bringen und der Zulassungsbehörde anschließend die Verschrottungsbescheinigung vorzulegen.

Die EU will damit verhindern, dass funktionsuntüchtige Autos über Jahre auf Privatgrundstücken oder in Garagen lagern oder in Länder außerhalb der Union exportiert werden, wo eine umweltgerechte Entsorgung nicht gewährleistet ist.

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Folgen für Gebrauchtwagenhandel

Für Verkäufer steigen die Kosten, weil neben dem Gutachten mögliche Reparaturen anfallen, um den Wagen überhaupt als „nicht ELV“ deklarieren zu können. Wer exportieren möchte, braucht zusätzlich eine Bestätigung der Straßentauglichkeit aus dem letzten Zulassungsstaat. Fahrzeuge, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen den Zoll nicht passieren.

Kritik von ADAC und Bundesländern

Der ADAC spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht und warnt vor einer Entwertung älterer Fahrzeuge, sollten Halter den Beweis ihrer Verkehrstauglichkeit nicht erbringen können. Auch Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter hält die Nachweispflicht für unzumutbar, da sie Bürokratie aufbaut, aber „keinen Mehrwert schaffe“.

Die Argumente der Kommission

Kommission und Rat halten dagegen, dass jährlich Tausende Schrottfahrzeuge mit manipulierten Papieren außer Landes gehen. Die Verordnung verknüpfe künftig Zulassungs‐, Recycling‐ und Zollsysteme digital und schaffe so einen geschlossenen Datenstrom vom Hersteller bis zur Verschrottung.

Die Pflicht zur Vorlage eines „Circularity Vehicle Passport“ soll außerdem sicherstellen, dass Materialien wie Kunststoffe oder seltene Erden wieder in den Wirtschaftskreislauf gelangen.

Der weitere Zeitplan

Nachdem der Rat seine Position beschlossen hat, stehen nun Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament an. Die federführenden Ausschüsse ENVI und IMCO haben ihren Bericht Anfang Juli gebilligt; eine Plenarabstimmung ist für die Sitzungswoche vom 8. bis 11. September 2025 eingeplant.

Kommen Parlament und Rat bis Jahresende zusammen, könnte die Verordnung Anfang 2026 in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssten sie dann binnen zwölf Monaten anwenden – und Millionen Halter stünden vor neuen Pflichten beim nächsten Autoverkauf.

Ausblick

Ob die End-of-Life-Verordnung am Ende eher Umwelt- oder Eigentumsinteressen dient, entscheidet sich an ihrer praktischen Umsetzung.

Klar ist schon jetzt: Wer künftig einen Gebrauchtwagen verkaufen will, muss sich weit mehr als bisher mit technischen Nachweisen, digitalen Papieren und möglichen Entsorgungsauflagen befassen. Für Liebhaber von Youngtimern und Restauratoren bleiben noch offene Fragen, doch die politische Mehrheit in Brüssel scheint fest entschlossen, den Autokreislauf strenger zu schließen.

Betroffen sind vor allem diejenigen, deren Einkommen niedrig ist und ein älteres Auto verkaufen wollen.