Krankengeld nach dem Krankengeld – Muss man dafür 6 Monate gesund bleiben?

Lesedauer 3 Minuten

Bis zu eineinhalb Jahre lang kann man Krankengeld von der Krankenkasse bekommen. Doch wie verhält es sich mit einem erneuten Anspruch auf Krankengeld? Muss man dafür wirklich sechs Monate am Stück gesund sein?

Was sind die Grundlagen für den Bezug von Krankengeld?

In Deutschland beträgt der maximale Anspruch auf Krankengeld 78 Wochen. Diese Regelung gilt innerhalb einer sogenannten Blockfrist von drei Jahren.

Doch in der Realität erhalten die meisten Menschen nur 72 Wochen lang Krankengeld. Das liegt daran, dass die ersten sechs Wochen einer Krankheit der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet ist, bevor die Krankenkasse einspringt.

Nach dem Ende der Krankengeldzahlung sind weitere Sozialleistungen möglich, zum Beispiel von der Arbeitsagentur oder der Deutschen Rentenversicherung in Form einer Erwerbsminderungsrente.

Bei Erreichen eines bestimmten Alters besteht auch die Möglichkeit, in die Altersrente überzugehen.

Kann ich zweimal Krankengeld für die gleiche Krankheit erhalten?

Ja, unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, erneut Krankengeld für die gleiche Erkrankung zu erhalten. Es gibt dabei zwei verschiedene Szenarien:

  1. Eine völlig neue Erkrankung tritt auf: Wenn nach einer abgeschlossenen Krankengeldphase eine neue, nicht verwandte Krankheit diagnostiziert wird, besteht ein neuer Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld. Ein Beispiel wäre, wenn jemand nach einer überstandenen Depression an Krebs erkrankt.
  2. Die alte Krankheit kehrt zurück: Hier sind die Hürden höher. Ein neuer Anspruch entsteht nur, wenn die dreijährige Blockfrist abgelaufen ist und zusätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen gelten für einen neuen Krankengeld-Anspruch bei derselben Krankheit?

Zunächst muss die Blockfrist von drei Jahren, die mit der ersten Krankschreibung beginnt, abgelaufen sein.

Darüber hinaus fordert das Gesetz, dass Sie vor einem erneuten Krankengeldbezug mindestens sechs Monate lang nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig waren und in dieser Zeit entweder gearbeitet oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

Muss ich sechs Monate am Stück gesund sein?

Eine häufige Frage lautet, ob diese sechs Monate am Stück absolviert werden müssen oder ob sie sich über einen längeren Zeitraum verteilen können.

Das Gesetz spricht hier von “in der Zwischenzeit sechs Monate”, ohne eine durchgehende Periode zu verlangen.

Es ist daher ausreichend, wenn sich diese sechs Monate ohne Arbeitsunfähigkeit insgesamt über einen längeren Zeitraum hinweg zusammensetzen.

Welche Rolle spielt die Erwerbstätigkeit in diesen sechs Monaten?

Neben der Tatsache, dass keine Krankmeldung für die ursprüngliche Erkrankung vorliegen darf, müssen Sie in diesen sechs Monaten auch erwerbstätig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben. Das bedeutet, entweder arbeiten oder Arbeitslosengeld beziehen.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass es sich beim Bezug von Arbeitslosengeld nach dem Ende des Krankengeldes oft um eine besondere Form handelt: die Nahtlosigkeitsregelung.

Lesen Sie auch:

Was ist die Nahtlosigkeitsregelung?

Die Nahtlosigkeitsregelung greift, wenn der Medizinische Dienst der Arbeitsagentur Sie als so krank einstuft, dass Sie in den nächsten sechs Monaten voraussichtlich nicht arbeiten können.

In dieser Phase beziehen Sie zwar Arbeitslosengeld, stehen aber nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung, weshalb diese Zeit nicht auf die sechs Monate ohne Krankmeldung angerechnet wird.

Krankengeld auch für die selbe Erkrankung

Es ist also möglich, zweimal Krankengeld zu erhalten, auch für dieselbe Krankheit.

Wichtig dabei ist, dass die dreijährige Blockfrist abgelaufen ist und dass zwischen den Krankheitsphasen mindestens sechs Monate liegen, in denen Sie nicht wegen dieser Krankheit krankgeschrieben waren und erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

Ob diese sechs Monate am Stück oder verteilt liegen, ist dabei unerheblich. Jedoch zählt die Zeit, in der Sie aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung Arbeitslosengeld beziehen, nicht zu diesen sechs Monaten.

Praxisbeispiel: Krankengeld nach dem Krankengeld

Herr Meier ist seit einem Jahr wegen einer schweren Rückenverletzung arbeitsunfähig und bezieht Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Nach 78 Wochen endet sein Anspruch auf Krankengeld, und er wird von der Krankenkasse „ausgesteuert“. Er weiß jedoch, dass unter bestimmten Bedingungen ein erneuter Anspruch auf Krankengeld entstehen kann.

Voraussetzungen für erneuten Krankengeldbezug

  • Es muss eine neue Krankheit vorliegen, die nicht ursächlich mit der vorherigen Erkrankung zusammenhängt, oder
  • Es muss ein neuer Dreijahreszeitraum begonnen haben.

Wie Herr Meier wieder Krankengeld bezieht:

  1. Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch erste Erkrankung: Nach 78 Wochen beendet der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeit für die Rückenverletzung. Herr Meier versucht, wieder in den Arbeitsalltag einzusteigen.
  2. Neue Erkrankung innerhalb kurzer Zeit: Zwei Monate nach seiner Rückkehr in den Job erleidet Herr Meier einen schweren Bandscheibenvorfall, der ihn erneut arbeitsunfähig macht. Da die neue Erkrankung nicht mit der vorherigen Rückenverletzung identisch ist, prüft die Krankenkasse seinen Anspruch auf Krankengeld.
  3. Erneuter Anspruch auf Krankengeld: Nach der ärztlichen Feststellung der neuen Arbeitsunfähigkeit stellt die Krankenkasse fest, dass Herr Meier einen erneuten Anspruch auf Krankengeld hat, da die neue Krankheit nicht ursächlich mit der ersten Erkrankung zusammenhängt.
  4. Prüfung der Dreijahresfrist: Wäre der Bandscheibenvorfall eine Folge der ersten Erkrankung gewesen, hätte Herr Meier nur dann einen neuen Anspruch gehabt, wenn der Dreijahreszeitraum seit Beginn der ersten Krankengeldzahlung abgelaufen wäre. In seinem Fall ist dies nicht nötig, da es sich um eine unabhängige Erkrankung handelt.

Fazit: erneutes Krankengeld beziehen

Herr Meier konnte erneut Krankengeld beziehen, da er an einer neuen Erkrankung litt, die nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner ersten Erkrankung stand. Wäre die Erkrankung dieselbe gewesen, hätte er warten müssen, bis ein neuer Dreijahreszeitraum beginnt. Daher ist es wichtig, bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit auf die Unterscheidung der Diagnosen und die Fristen zu achten.