Die Region Hannover hat eine Kampagne zur Grundsicherung im Alter gestartet. Damit sollen mehr bedürftige Rentnerinnen und Rentner auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht werden, Grundsicherung im Alter zu beantragen. Die Ausgestaltung der Kampagne stößt jedoch auf Kritik.
Armutsbetroffene müssen mit Grundsicherung die Rente aufstocken
Vor allem Frauen sind von Altersarmut betroffen. Viele Frauen sind zu Hause geblieben und haben sich um die Kindererziehung gekümmert. Andere haben im Niedriglohnsektor gearbeitet, waren lange krank oder auf Sozialleistungen angewiesen und haben deshalb zu wenig Rentenansprüche gesammelt. Die Folge ist, dass die Betroffenen mit ihrer Rente nicht das Existenzminimum erreichen.
Die Region Hannover hat eine Initiative zur Grundsicherung im Alter gestartet. Das Motto lautet: „Es ist Zeit, etwas zurückzugeben!“ Sie will darauf aufmerksam machen, dass Rentnerinnen und Rentner, die von Armut betroffen sind, Anspruch auf ergänzende Grundsicherung im Alter haben.
„Wir wollen mit der Grundsicherung im Alter allen Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, die ihr Leben lang gearbeitet beziehungsweise ihre Familien unterstützt haben, einen Ruhestand in Würde ermöglichen“, sagte Dagmar Lindemann, Teamleiterin für Sozialleistungen im Uetzer Rathaus in einer Mitteilung. Betroffene können einen Anspruch bei ihrer zuständigen Behörde prüfen lassen.
Informationspflich der Sozialbehörden
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Kommunen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten hinzuweisen. Diese Aufklärungs- und Informationspflicht der Sozialbehörden ist in § 13 SGB I sogar gesetzlich verankert. Viel zu wenige Kommunen kommen dieser Pflicht nach.
Grundsicherung ist kein Feel Good
Zum anderen suggeriert die Kampagne ein “Feel Good”, das es so nicht gibt. Bei der Grundsicherung im Alter geht es in erster Linie um die Sicherstellung des gesetzlich garantierten Existenzminimums. Dafür seien die Regelleistungen “zu willkürlich” festgelegt, kritisiert etwa Sebastian Bertram von “gegen-hartz.de”.
So verpufft zum Beispiel die Rentenerhöhung für Grundsicherungsempfänger, die zum 1. Juli 2023 in Kraft tritt. Es wird auch nichts zurückgegeben, “sondern allenfalls das gesetzlich garantierte Existenzminimum gewährt, das kaum für ein menschenwürdiges Leben reicht, da die Regelleistungen nicht einmal die anhaltende Inflation ausgleichen”, so Bertram.
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