Hartz IV: Jobcenter forschen nach Autos

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Darf der Sachbearbeiter bei der Kfz-Zulassungsstelle erfragen, ob ich ein Auto zugelassen habe?

Wer Hartz IV bezieht, mutiert zum “gläsernen Bürger”. Selbstverständlich dürfen auch Hartz IV Bezieher ein Auto besitzen. Doch Vorsicht: Wenn der Wert des PKW´s einen gewissen Betrag übersteigt, kann das Jobcenter zur “Verwertung des Vermögens” auffordern. Allerdings existiert auch noch das Schonvermögen.

Ein Auto kann auch ein Vermögenswertgegenstand darstellen, wenn der Wert des PKW´s 7500 EUR übersteigt. Allerdings entscheiden Jobcenter auch im Einzelfall. Dabei wird die Behörde bewerten, ob das Auto ein verwertbares Vermögen darstellt oder zum Schonvermögen dazu gerechnet wird.

Bei Beantragung von Hartz IV Leistungen sollten Antragsteller immer wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrem Vermögen machen. Man muss daher auch angeben, ob man ein Kraftfahrzeug sein Eigen nennt und ggf. Angaben über den Wert und die Finanzierung/Unterhaltung machen.

Abfrage bei Zulassungsstelle

Mitarbeiter der Jobcenter bzw. der Sozialämter können im begründeten Einzelfall bei der Zulassungsstelle fragen, ob Sie Halter eines Kraftfahrzeuges sind, wenn z. B. Zweifel an Ihren Angaben bestehen (§ 67a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2a SGB X i.V.m. § 52a Abs. 1 SGB II bzw. § 118 Abs. 4 SGB XII).

Abgleich der Daten des Zentralen Fahrzeugregisters

Zudem haben die Jobcenter die Möglichkeit, die Personalien von Leistungsempfängern mit den Daten im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abzugleichen („Datenabgleich“). So können Auskünfte über Art, Hersteller und Typ des Fahrzeuges eingeholt und das Kraftfahrzeugkennzeichen erfragt werden. Seit dem 01.08.2007 dürfen die Mitarbeiter der Zulassungsstelle diese Daten übermitteln (§ 35 Abs. 1 Nr. 13 Straßenverkehrsgesetz – StVG). Weiteres hierzu: Hartz IV und Auto: So viel darf es kosten

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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