Hartz IV: Jobcenter verweigern in der Corona-Krise Beistände

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Wie wir heute  berichteten, beginnen die Jobcenter, wieder Leistungsberechtigte zu Meldeterminen einzuladen. In den Einladungsschreiben wird  nunmehr darauf hingewiesen, dass Beistände nicht zu den Termine zugelassen sind. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

Jobcenter: Nur allein zu den Terminen

Die Jobcenter beginnen wieder Meldetermine an Hartz IV Leistungsberechtigte zu senden. Auf den Anschreiben ist nunmehr zu lesen: “Nehmen Sie den Termin nur allein wahr. Eine Begleitung ist nur für Betreuer und Sprachmittler erlaubt”. Die Jobcenter berufen sich dabei auf “Corona-Einschränkungen”.

Das Recht auf einen Beistand gehört zu den Persönlichkeitsrechten des Grundgesetzes

Doch Beistände mit zu Terminen zu nehmen, ist ein elementares Recht. Begleitungen, insbesondere Gruppenbegleitungen, stellen eine besondere Form der (Selbst-) Organisation dar. Sie haben sich als außerordentlich hilfreich erwiesen: die Situation wird durch die Anwesenheit einer nicht unmittelbar beteiligten Person entspannt, die Betroffenen fühlen sich sicherer in ihrem Vortrag (und werden möglicherweise fachlich und sachlich unterstützt). Die Betroffenen klagen seit Jahren über die mangelnde Qualifikation vieler Sachbearbeitungen. Inzwischen wird das bestätigt von etlichen Personalräten der Hartz IV-Behörden.

Aus innerer Unsicherheit und Not flüchteten sich so manche Sachbearbeitende in unsachlich und unverbindlich begründete Abweisungen. Das wird nicht mehr möglich sein, wenn Begleitungen als Zeugen anwesend sind. Wünscht die Sachbearbeitung die Hinzuziehung eines „Beistands“ auf der Behördenseite, so ist das natürlich zu akzeptieren.

Das Recht, sich im Verwaltungsverfahren wie in gerichtlichen Verfahren durch einen Bevollmächtigten oder durch einen Beistand vertreten zulassen gehört zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz. Die Rechtsnorm findet sich in § 13 SGB X. Begleitungen zu Behördenterminen („Beistände“) und die Vertretung durch Vollmacht sind durch das Rechtsdienstleistungsgesetz erleichtert worden.

Sich wehren!

Die Jobcenter verhalten sich demnach vollkommen widerrechtlich. Das ist nicht zu akzeptieren und sollte unserer Auffassung von Betroffenen angefochten werden.