Fahrtkosten für Hartz IV-Bezieher bei Krankheit

Lesedauer 2 Minuten

Wer chronisch bzw. schwer erkrankt ist, muss häufiger zum Arzt. Wer obendrein Hartz IV bezieht, für den können zusätzlich erhebliche Kosten entstehen. Dass die Jobcenter jegliche Unterstützung verwehren, ist nichts Neues. Auch der nötige Weg zum Arzt stellt dabei keine Ausnahme dar. Jedoch ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass die Kosten dennoch übernommen werden.

Rechtshilfe zur Übernahme von Fahrtkosten

Fahrtkosten sind für Leistungsbezieher ein heikles Thema. Ein Auto können sich die meisten nicht leisten und auch die Preise für den öffentlichen Nahverkehr steigen konstant. Besonders brenzlich wird es in Situationen, in denen eine Fahrt unabdingbar ist. Zum Beispiel der Besuch bei einem Arzt beziehungsweise im Krankenhaus. Vor allem wenn diese öfter aufgesucht werden müssen, können die Fahrtkosten eine unzumutbare Belastung für Leistungsbezieher sein. Die Jobcenter zeigen in solchen Situationen wenig Einsicht. Tacheles e.V. hat daher ein Dokument veröffentlicht, das auflistet, in welchen Fällen die Krankenkassen die Fahrtkosten übernehmen muss.

Die Rechtshilfe zur Übernahme der Fahrtkosten findet ihr hier.

Regelsatz sieht 35€ für „Verkehr“ vor

In der Vergangenheit kam es häufiger zu Situationen, in denen Hart IV-Bezieher Mehrbedarf aufgrund wiederholender Arztbesuche anforderten. In den meisten Fällen lehnte das Jobcenter diese Aufforderungen jedoch ab. Der Grund: Sofern die Fahrtkosten den im Regelbedarf vorgesehenen Betrag nur unwesentlich übersteigen, liege nach Angaben der Jobcenter kein leistungserhöhender Mehrbedarf vor. Ferner seien Arzt- und Krankenhausbesuche nichts ungewöhnliches und im Regelsatz berücksichtigt.

Außerplanmäßige Arztbesuche

35 Euro sieht der Regelbedarf monatlich für die Rubrik „Verkehr“ vor. In diesem sind aber nicht nur außerplanmäßige Arztbesuche enthalten. Vielmehr soll dieser Betrag alle Fahrtkosten binnen eines Monats abdecken. Diese Fahrten variieren verständlicherweise je nach Leistungsbezieher. Besuche bei Verwandten und Freunden, Einkäufe, Vorladungen beim Jobcenter und auch unvorhergesehenen Situationen sollen mit 35 Euro gedeckt werden? Kommen krankheitsbedingte Taxifahrten hinzu, sind diese finanziell kaum zu stemmen.

Die Verantwortlichen scheinen sich ganz offensichtlich nicht bewusst darüber zu sein, wie hoch die Preise sowohl für den öffentlichen Nahverkehr als auch für Taxifahrten mittlerweile sind. In Kauf zu nehmen, dass Leistungsbezieher sich die Fahrt zum Arzt nicht mehr leisten können und ihnen die Unterstützung zu verweigern, ist unmenschlich.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...