Hohe Stromnachzahlung: Was können Bürgergeld-Beziehende tun?

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Die jährliche Nachzahlung beim Strom ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Dies gilt besonders wegen der steigenden Strompreise. Welche Möglichkeiten haben Menschen, die Bürgergeld beziehen?

Fehlende Rücklagen

Der Strom ist bei Bürgergeld-Beziehern im Regelsatz enthalten. Dieser Regelsatz orientiert sich am Existenzminimum. Betroffene haben also generell keine Rücklagen, mit denen sie Extrakosten wie eine Strom-Nachzahlung decken könnten.

Der im Regelsatz zugrunde gelegte Anteil für Strom ist so niedrig, dass 2023 eine Unterdeckung von circa 180 Euro zustande kam. Dieses Geld hat niemand übrig, der jeden Cent umdrehen muss.

Den Bedürftigen, die am Existenzminimum leben, flattern zudem weitere Kosten ins Haus. Eine Nachzahlung bedeutet wahrscheinlich, dass der Stromversorger die monatlichen Abschläge erhöht, da diese nicht ausreichten, um die Kosten zu decken.

Jobcenter nicht zuständig

Da Stromkosten im Unterschied zu den Wohnkosten unter den Regelsatz fallen, erklären sich die Jobcenter bei zusätzlichen Belastungen wie einer Nachzahlung nicht für zuständig. Regelhaft verweisen sie darauf, dass die Verhandlungen der Betroffenen mit dem Stromversorger laufen.

Ratenzahlungen sind möglich

Bürgergeld-Bedürftige kommen also in einen finanziellen Engpass. Können Betroffene die Nachzahlung nicht leisten, sollten sie umgehend mit dem Stromversorger über eine Ratenzahlung verhandeln.

Wenn Sie nicht zahlen können, dann ist es zwar nachvollziehbar, wenn Sie erst einmal nichts tun – es ist aber gefährlich. Denn jetzt folgen Mehrkosten durch Mahngebühren, und die Stromschulden steigen – ohne Plan, sie zu begleichen. Früher oder später stellt der Versorger den Strom ab.

Zuschuss statt Darlehen

Betroffene müssen selbst aktiv werden

Ein Stromversorger bietet kaum von sich aus eine Ratenzahlung an. Bürgergeld-Bezieher müssen also von sich aus eine Ratenzahlung anbieten und auch deutlich machen, welche monatlichen Raten möglich wären.

Die vorgeschlagenen Raten sollten erstens so hoch sein, dass es im Rahmen des Möglichen ist, sie zu begleichen, aber auch so hoch, dass die Nachzahlung in überschaubarer Zeit beglichen werden kann. Kurz gesagt: Auf einen Euro pro Monat lässt sich kein Versorger ein, und 100 Euro pro Monat werden sich Bedürftige kaum leisten können. Rund 20 Euro sind ein Richtwert.

Darlehen beim Jobcenter

Ist eine Ratenzahlung nicht möglich, können Betrofffene beim Jobcenter um ein Darlehen bitten. Wenn das Jobcenter dieses Darlehen gewährt und damit die Nachzahlung ausgleicht, dann werden den Betroffenen monatlich fünf Prozent vom Regelsatz abgezogen, um den Betrag abzustottern. Bei Alleinstehenden sind das 28,15 Euro pro Monat.

Wann muss ein Jobcenter ein solches Darlehen gewähren?

Die Betrofffenen müssen nachweisen, dass sie aktiv waren, um mit dem Versorger eine Lösung zu finden, dies aber nicht klappte. Wenn eine Stromsperre wegen der fehlenden Nachzahlung droht, dann muss das Jobcenter ein Darlehen gewähren. In diesem Fall zahlt die Behörde in der Regel direkt Raten an den Stromversorger und behält diese vom Regelsatz ein.

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