Bürgergeld: Jobcenter muss auch nach Ende des Mietverhältnisses zahlen

Lesedauer 2 Minuten

Unterkunftskosten müssten auch bei Nichtrückgabe der Wohnung gezahlt werden, nämlich dann, wenn der Bürgergeldbezieher weiterhin in der Wohnung wohnt und das Jobcenter keinen Ersatz zur Verfügung gestellt hat.

Denn ein Widerspruch gegen einen Bescheid hat grundlegend aufschiebende Wirkung. Dies stellte das Sozialgericht Berlin klar (AZ: S 21 AS 6506/23 ER). Deswegen sei ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, um den es ging, statthaft und zulässig.

Die rechtlichen Grundlagen

Das Gericht erklärte: Gemäß § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG haben Widerspruch und Anfechtungsklage grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Dies sei nur dann ausnahmsweise nicht der Fall, wenn nach §86a Abs. 2 Nr.4 und 5 SGG ein Bundesgesetz etwas anderes bestimmt.

Was ist die Ausnahme?

Eine Ausnahme sei es auch, wenn eine sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten ist. Dann kann die Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, die sofortige Vollziehung anordnen.

Was bedeutet das beim Bürgergeld?

Keine aufschiebende Wirkung haben ein Widerspruch und eine Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt, der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufhebt, zurücknimmt, widerruft oder entzieht.

Diese Regelung greife im vorliegenden Fall, denn genau darum ging es.

Worum ging es?

Streitpunkt des Widerspruchs war ein “Änderungsbescheid über vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes” vom 5.1.2023, mit dem Leistungen von Januar bis Ende März 2024 gewährt wurden, ohne aber die Kosten für Unterkunft und Heizung zu gewähren.

Wie war der Bescheid begründet?

Der Bescheid erfolgte, nachdem der Betroffene seit August 2023 die Wohnkosten erstattet bekommen hatte. Dies lehnte das Jobcenter jetzt ab, da das Mietverhältnis zum 31.12.2023 auslief. Der Betroffene blieb indessen auch nach dem 1. Januar 2024 in der Wohnung – mangels Alternative.

“Aufschiebende Wirkung anerkennen”

Diesen Bescheid wertete das Gericht als Verwaltungsakt, der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufhebt, zurücknimmt, widerruft oder entzieht. Der Antragsteller hatte begehrt, die aufschiebende Wirkung des Bescheids ab Januar 2024 anzuerkennen.

Wann ist der Antrag anzuerkennen?

Laut dem Gericht ist ein solcher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung dann anzuerkennen, wenn das Privatinteresse des Anfechtenden gegenüber dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug überwiegt.

Warum lag die aufschiebende Wirkung vor?

Der Widerspruch gegen den “Änderungsbescheid” hätte zwar grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Die Voraussetzungen für die aufschiebende Wirkung des Widerspruches lagen laut Gericht jedoch vor, da sich der Bescheid vom 5.12.2023 nach summarischer Prüfung als rechtswidrig erwiesen hätte.

In der Hauptsache bekommt der Bürgergeld-Bezieher Recht

Das Jobcenter hätte den Bescheid nicht für die Zeit ab Januar 2024 zurücknehmen dürfen. Der Antragsteller (der Bürgergeld-Bezieher) könne die Kosten für die Unterkunft auch nach dem Januar 2024 für die Unterkunft verlangen,

Dies gilt auch nach Beendigung des Mietverhältnisses

Zwar endete, so das Gericht, das Mietverhältnis offiziell am 31.12.2023. Der Betroffene bliebe aber weiter in der Wohnung, da es keine Ersatzwohnung gab. Unterkunftskosten müssten auch gezahlt werden bei Nichtrückgabe der Mietsache,nämlich dann, wenn der Bürgergeld-Bezieher weiter in der Wohnung lebe.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...