Durch steigende Strompreise ab 2024 reicht Bürgergeld-Erhöhung nicht aus

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Die Jobcenter übernehmen für Bürgergeld-Bezieher die Heizkosten, jedoch bleiben Stromkosten außen vor. Diese müüssen nämlich von den Regelleistungen bezahlt werden. Während die Erhöhung des Bürgergelds im kommenden Jahr zu einer verbesserten finanziellen Unterstützung führt, reicht diese nicht aus, um die steigenden Stromkosten zu decken.

Strom muss aus den Regelleistungen gezahlt werden

Heizkosten werden von den Jobcentern gesondert vom Regelsatz bezahlt, der Strom jedoch nicht. Der für Strom festgesetzte Betrag im Regelbedarf hat dabei mit der Wirklichkeit nur wenig zu tun. In der Realität reicht er für Betroffene meist nicht aus, und sie müssen die Differenz aus dem für das Existenzminimum angesetzten Geld beziehen – also im Ernstfall hungern.

Höheres Bürgergeld deckt Stromkosten nicht – trotz gesunkener Energiepreise

Im Januar wird das Bürgergeld um zwölf Prozent angehoben. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen steigt von 502 Euro im Monat auf 563 Euro. Das sind 61 Euro mehr als bislang.

Gleichzeitig sind die Kosten für Energie in den vergangenen Monaten gesunken. Während ein Single für 1.500 kWh Strom im Januar 2023 inkl. Strompreisbremse im Schnitt 730 Euro zahlen musste, sind es aktuell nur noch 660 Euro (ohne Strompreisbremse). Das ist ein Minus von zehn Prozent.

Bürgergelderhöhung reicht nicht aus, um steigende Stromkosten zu decken

Dennoch reicht die Bürgergelderhöhung in vielen Fällen nicht aus, um die Stromkosten im kommenden Jahr zu decken. Das Bürgergeld sieht ab 2024 voraussichtlich 573 Euro jährlich für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vor.

Damit liegen die durchschnittlichen Stromkosten von 655 Euro 14 Prozent über dem Regelbedarf für Strom.

“Trotz einer deutlichen Erhöhung des Bürgergelds, reicht die Unterstützung oftmals nicht, um die Stromkosten zu decken”, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. “In der Grundversorgung zahlen Kundinnen sogar noch mehr als im Gesamtschnitt. Ein Einpersonenhaushalt zahlt dort durchschnittlich 756 Euro. Bei alternativen Anbietern zahlen Stromkundinnen hingegen aktuell im Schnitt nur 542 Euro.”

Stromkosten steigen 2024 trotz gesunkener Preise und höherem Bürgergeld

Im kommenden Jahr werden die Stromkosten für Verbraucher/innen voraussichtlich steigen. Die Preisbremse fällt weg, wodurch eine vierköpfige Musterfamilie mit 5.000 kWh Strom Mehrkosten von insgesamt 32 Euro hat – das sind 1,8 Prozent mehr als in diesem Jahr.

Aufgrund höherer Netznutzungsentgelte steigen die Stromkosten jedoch deutlich stärker. Die Musterfamilie hat so im kommenden Jahr zusätzliche Kosten von 123 Euro. Insgesamt steigen die Stromkosten 2024 voraussichtlich um 155 Euro, das sind 8,5 Prozent mehr als in diesem Jahr.*

“Im kommenden Jahr werden die Strompreise für Verbraucherinnen steigen”, sagt Steffen Suttner. “Besonders die Netznutzungsentgelte sorgen für eine große Kostensteigerung. Ein Wechsel des Anbieters kann diese Kosten minimieren.”*

Härtefälle und zusätzliche Unterstützung: Systemisches Versagen der Jobcenter

Reicht der Regelsatz nicht, um die Stromrechnung zu bezahlen, dann lässt sich beim Jobcenter ein Antrag auf Härtefall stellen. Jetzt entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall, ob eine zusätzliche Unterstützung gewährt wird, um die Stromkosten auszugleichen.

Das lässt sich zwar durch gestiegene Strompreise und ganz reale Zahlungsunfähigkeit sehr gut begründen – ob die Jobcenter diese Begründung aber akzeptieren, ist ungewiss. Es handelt sich nämlich nicht um Einzelfälle, sondern um ein systemisches Problem, genauer gesagt, um ein systemisches Versagen.

Den Posten Strom aus dem Regelbedarf nehmen

Die Partei Die LINKE sowie Sozialverbände fordern daher, die Stromkosten aus dem Regelbedarf des Bürgergeldes zu lösen und -wie bereits Unterkunft und Heizung- in angemessener und realistischer Höhe durch die zuständigen Sozialbehörden zu übernehmen. Bislang fand dieser Vorschlag wenig Anklang.