Großer Irrtum bei der Rente endlich aufgedeckt

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Viele Menschen glauben fälschlicherweise, bestimmte Regelungen der vorzeitigen Rente miteinander kombinieren zu können. Dieser Artikel klärt über diesen Irrtum auf und gibt Informationen zu den Modellen der Frühverrentung.

Unterschiedliche Modelle der Frührente

Bei der Frühverrentung gibt es grundsätzlich zwei Modelle: die Rente für langjährig Versicherte, die nach mindestens 35 Beitragsjahren beantragt werden kann, und die Rente für besonders langjährig Versicherte, die nach 45 Beitragsjahren zur Verfügung steht.

Beide Modelle bieten unterschiedliche Voraussetzungen und Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen.

Rente für langjährig Versicherte

Die Rente für langjährig Versicherte kann bereits ab einem Alter von 63 Jahren in Anspruch genommen werden, sofern die Person mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen kann.

Allerdings müssen dabei Abschläge von 14,4 % auf die monatlichen Rentenzahlungen hingenommen werden. Dies bedeutet, dass die monatliche Rente dauerhaft reduziert wird, was sich erheblich auf die finanzielle Situation im Alter auswirken kann.

Rente für besonders langjährig Versicherte

Die Rente für besonders langjährig Versicherte richtet sich hingegen an Personen, die mindestens 45 Beitragsjahre erreicht haben. Sie ermöglicht es diesen Versicherten, bereits mit 65 Jahren ohne jegliche Abschläge in den Ruhestand zu treten.

Dies ist ein großer Vorteil, da die Rente in voller Höhe ausgezahlt wird und somit keine finanziellen Verluste entstehen. Um diesen Status zu erreichen, ist es jedoch notwendig, über einen langen Zeitraum hinweg ununterbrochen in die Rentenkasse eingezahlt zu haben.

Eine Person, die ab 1964 geboren wurde, kann nach 35 Beitragsjahren ab 63 Jahren mit einem Abschlag von 14,4 % in Rente gehen. Bei 45 Beitragsjahren ist eine abschlagsfreie Rente ab 65 Jahren möglich.

Der große Irrtum bei der Frührente

Der große Irrtum besteht darin, dass viele glauben, eine Person, die die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllt, könne bereits zwei Jahre früher – also mit 63 Jahren – in den Ruhestand gehen, lediglich mit einem reduzierten Abschlag. Das ist jedoch nicht möglich.

Die beiden Modelle, Rente für langjährig Versicherte und Rente für besonders langjährig Versicherte, sind nicht miteinander kombinierbar, was viele Versicherte nicht wissen und damit falsche Annahmen für ihre Ruhestandsplanung treffen.

Ohne Abschläge geht es nicht

Wer mit 45 Beitragsjahren bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen möchte, muss einen Abschlag von 14,4 % hinnehmen und verliert den Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente ab 65 Jahren. Dieser Umstand führt oft zu Fehlplanungen und erheblichen finanziellen Einbußen.

Wichtige Planung für den vorzeitigen Ruhestand

Wenn Ihr Ziel ein vorzeitiger Ruhestand ist, sollten Sie Ihre Planung frühzeitig beginnen und sich nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen. Eine Altersvorsorge, die unabhängig von der gesetzlichen Rente aufgestellt ist, hilft, finanzielle Nachteile zu vermeiden oder zumindest abzufedern.

Der finanzielle Spielraum im Ruhestand hängt maßgeblich davon ab, wie gut Sie sich auf diese Phase vorbereiten. Eine private Altersvorsorge, etwa durch eine zusätzliche Rentenversicherung, kann helfen, finanzielle Nachteile bei vorgezogener Rente zu kompensieren.

Ruhestand realistisch einschätzen

Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Planung besteht darin, die monatlichen Ausgaben und Einnahmen im Ruhestand realistisch einzuschätzen. Viele Menschen unterschätzen die laufenden Kosten im Ruhestand, insbesondere wenn bestimmte Ausgaben – wie medizinische Versorgung oder Pflegekosten – steigen.

Besondere Überlegungen für besonders langjährig Versicherte

Für Versicherte, die bereits 45 Beitragsjahre angesammelt haben, ist es entscheidend, den richtigen Zeitpunkt für den Ruhestand sorgfältig zu wählen. Der größte Vorteil dieses Modells besteht darin, dass eine abschlagsfreie Rente ab dem 65. Lebensjahr möglich ist.

Wer früher aus dem Berufsleben ausscheiden möchte, muss die dauerhaften finanziellen Auswirkungen der Abschläge genau abwägen, da diese die monatlichen Rentenzahlungen erheblich reduzieren können.

Private und gesetzliche Altersvorsorge kombinieren

Eine sinnvolle Option könnte darin bestehen, private Altersvorsorge mit einer vorgezogenen gesetzlichen Rente zu kombinieren. Dadurch können die durch Abschläge entstehenden finanziellen Verluste kompensiert werden, während gleichzeitig der gewünschte vorzeitige Ruhestand realisiert werden kann.

Dabei ist es wichtig, die steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen, da sowohl die gesetzliche als auch die private Rente steuerpflichtig sein können. Auch die Frage, ob eventuell vorhandenes Vermögen im Ruhestand angegriffen werden muss, sollte in die Überlegungen einbezogen werden.

Teilrente prüfen

Für langjährig Versicherte lohnt es sich ebenfalls, die Regelungen zur Teilrente zu prüfen. Eine Teilrente ermöglicht es, bereits früher in den Ruhestand zu gehen, jedoch weiterhin teilweise berufstätig zu bleiben.

Dies bietet den Vorteil, dass die Einkommenseinbußen reduziert und gleichzeitig Beitragszahlungen in die Rentenkasse weitergeführt werden können, was sich positiv auf die endgültige Rentenhöhe auswirkt.