Hessischer Datenschutz nicht für ALG II Empfänger?

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Hessischer Datenschutz versagt Henrico Frank Recht auf Schutz der Sozialdaten vom Amt. Hartz4-Plattform fragt: "Heißt das: keine Kritik an Politikern, sonst sind die Bürgerrechte futsch?"

Die Hartz4-Plattform hat am 1. Januar den Hessischen Datenschutzbeauftragten wegen Datenschutz-Verstößen seitens des Sozialamtes Wiesbaden gegen ihr Vorstandsmitglied Henrico Frank eingeschaltet. Darauf antwortete am 3. Januar Regierungsdirektor Dr. Robert Piendl für den “Hessischen Beauftragten für den Datenschutz” der Hartz4-Plattform-Vorsitzenden Brigitte Vallenthin: “ich nehme Bezug auf unser Telefongespräch; meine Behörde sieht in anbetracht der Abläufe (angefangen auf dem Wiesbadener Weihnachtsmarkt) und deren Präsentation in der Öffentlichkeit durch sämtliche Beteiligte keinen datenschutzrechtlichen Handlungsbedarf.”

Im Telefongespräch mit Vallenthin begründete Piendl seine Entscheidung sinngemäß: Es sei nicht um allgemeine “Rechtsfragen” gegangen. Es gehe nur um den “konkreten Fall” und um die “Art und Weise” der öffentlichen Darstellung. In dem Zusammenhang zitierte er nachweislich wahrheitswidrige Äußerungen aus der Bild-Zeitung und wertete sie ungeprüft als tatsächliche Äußerungen Franks. Auch erklärte er, dass es nicht darum ginge, ob die Äußerungen des Amtsleiters Wolfgang Werner falsch oder richtig seien. Er begründete weiter: es handele sich um “einen offenen Schlagabtausch” mit der Behörde und in dem Zusammenhang habe diese ein “Recht zum Gegenschlag.” Es bestünde somit “keine Amtspflicht, jemanden zu schützen.”

Die Hartz4-Plattform nimmt mit Entsetzen zur Kenntnis, dass der Datenschutz sich auf die veröffentlichte Meinung beruft, ohne den Wahrheitsgehalt zu prüfen oder gar dem Betroffenen Gelegenheit zum Gegenbeweis zu geben. “Kann es sein”, fragt Brigitte Vallenthin, “dass von Auflagen- und Quoteninteressen aufgeheizte Vorurteils-Bedienung zur “Tatsachengrundlage” für übergeordneten Rechtsschutz degenerieren darf? Gelten Recht, Gesetz und Grundgesetz in Deutschland nur noch für diejenigen, die nicht wagen, Politikern kritische Fragen zu stellen?” Ausdrücklich beruft sie sich auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes, wo es heißt “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich” (Artikel 3) und “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort und Bild frei zu äußern” (Artikel 5). Es sei erschreckend, dass dieses Grundrecht sowie daraus abgeleitete Rechte der Bundesrepublik Deutschland Henrico Frank bei der Entscheidung der Datenschutzbehörde offenbar aberkannt wurden.
“Heißt die Botschaft daraus etwa: keine öffentliche Kritik an Politikern, sonst verlierst du deine Bürgerrechte?” resümiert Vallenthin und hofft, dass der gleichzeitig informierte “Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit” diese Entscheidung revidieren wird. (05.01.07)

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