Heizkostenzuschuss – Wer hat einen Anspruch und in welcher Höhe?

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Die Preise für Heizöl, Gas und Fernwärme steigen Monat für Monat an. Aus diesem Grund will die Bundesregierung einen einmaligen Heizkostenzuschuss auszahlen. Der Zuschuss ist mittlerweile beschlossen.

Das Ziel des Heizkostenzuschusses ist, vor allem einkommensschwache Haushalte zu unterstützen. Der Anstieg der Energiekosten soll so abgefedert werden. Nach Angaben des für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sollen rund 2,1 Millionen Bundesbürger von diesem Zuschlag profitieren.

Mindestens einen Monat Wohngeld bezogen

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die zwischen dem vierten Quartal 2021 und dem ersten Quartal 2022 (Heizperiode) in mindestens einem Monat Wohngeld bezogen haben.

Auch BAFÖG-Bezieher erhalten einen Anspruch

Allerdings wurde der Personenkreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Einen Heizkostenzuschuss sollen auch rund 370.000 BAföG-Bezieher, rund 50.000 mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, erhalten.

Kein Zuschuss für Hartz IV-Haushalte

Hartz IV Haushalte bekommen allerdings KEINEN Zuschuss. Hier werden die Heizkosten in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern diese “angemessen” sind. Jobcenter müssen zunächst eine Kostensenkungsaufforderung versenden, bevor Nachzahlungen nicht übernommen werden! Siehe dazu auch: “Hartz IV: Erhöhte Heizkosten – Jobcenter darf nicht ohne Warnung ablehnen“.

Zuschuss soll Hartz IV Bezug verhindern

Mit dem Zuschuss soll verhindert werden, dass Haushalte in die Lage geraten, Hartz IV oder Leistungen nach dem SGB XII zu beantragen. Das insbesondere für Haushalte, die den Kinderzuschuss, Kindergeld plus Wohngeld statt aufstockende Hartz IV Leistungen beziehen.

Antrag bei Wohngeld-Bezug nicht notwendig

Damit das Geld auch dort ankommt, wo es benötigt wird, muss auch kein gesonderter Antrag gestellt werden, sofern man Wohngeld bezieht. Der Zuschuss wird automatisch auf das bekannte Konto des Anspruchsberechtigten überwiesen.

Antrag bei BAFÖG notwendig

BAföG und Aufstiegs-BAföG Bezieher müssen allerdings einen Antrag stellen. Dieser muss voraussitlich bei den jeweils zuständigen BAföG- bzw. Aufstiegs-BAföG-Ämtern gestellt werden.

So hoch ist der Heizkostenzuschuss

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich nach der jeweiligen Haushaltsgröße und ist somit gestaffelt. Singlehaushalte erhalten 135 EUR. Zwei-Personen-Haushalte 175 EUR. Für jede weitere im Haushalt lebende Person, die Wohngeldberechtigt ist, werden jeweils zusätzlich 35 EUR überwiesen. Die weiteren Zuschuss-Berechtigten erhalten einen einmaligen pauschalen Zuschuss in Höhe von 115 Euro pro Person.

Keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen

Eine Anrechnung des Heizkostenzuschlags auf andere Sozialleistungen wie dem Kinderzuschlag soll es nicht geben. Wann genau der Zuschuss kommt, ist noch ungewiss. Das Gesetz soll zum 1 Juni 2022 in Kraft treten.