Zum 1. Januar 2026 werden die anrechnungsfreien Hinzuverdienstgrenzen fรผr Beziehende einer Rente wegen verminderter Erwerbsfรคhigkeit spรผrbar angehoben. Hintergrund ist die hรถhere โBezugsgrรถรeโ der Sozialversicherung, die 2026 auf 3.955 Euro pro Monat beziehungsweise 47.460 Euro pro Jahr steigt.
Weil die gesetzlichen Formeln unmittelbar an diese Bezugsgrรถรe gekoppelt sind, erhรถhen sich die Grenzwerte automatisch. Fรผr die volle Erwerbsminderungsrente ergibt sich daraus ein anrechnungsfreier Jahres-Hinzuverdienst von 20.763,75 Euro; rechnerisch entspricht das einem Monatsdurchschnitt von rund 1.730 Euro. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente steigt die Mindestgrenze auf 41.527,50 Euro pro Jahr.
Die Regeln finden sich in ยง 96a SGB VI. Entscheidend ist stets eine kalenderjรคhrliche Grenze (โHinzuverdienstgrenzeโ). Wird sie รผberschritten, wird die Rente nicht pauschal gestrichen, sondern nach einem gesetzlich festgelegten Abschmelzmechanismus nur teilweise gezahlt: Von dem Betrag, der die Grenze รผbersteigt, werden 40 Prozent als Zwรถlftel auf die monatliche Rente angerechnet.
Erst wenn dieser Abzug die volle Rente โaufzehrtโ, ruht die Zahlung vollstรคndig. Diese Mechanik schafft Planungssicherheit und vermeidet harte Abbruchkanten.
Volle oder teilweise Erwerbsminderung: zwei Schwellen, zwei Ziele
Bei voller Erwerbsminderung, also einem Leistungsvermรถgen von weniger als drei Stunden tรคglich, gilt ab 2026 die feste Formel: drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgrรถรe. Daraus resultieren die genannten 20.763,75 Euro pro Jahr.
Bei teilweiser Erwerbsminderung, also einem Leistungsvermรถgen von weniger als sechs Stunden tรคglich, wird die Grenze individuell berechnet. Sie orientiert sich am besten Verdienjahr der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung und betrรคgt mindestens sechs Achtel der 14-fachen Bezugsgrรถรe โ 2026 also mindestens 41.527,50 Euro. Wer zuvor gut verdient hat, kann deutlich hรถhere individuelle Grenzen erreichen.
Einordnung: spรผrbarer Aufwuchs gegenรผber 2025
Zum Vergleich: 2025 lag die Grenze bei voller Erwerbsminderung bei rund 19.661 Euro. Der Anstieg auf gut 20.763 Euro im Jahr 2026 bedeutet zusรคtzlichen Spielraum โ ohne Abzรผge. Die Erhรถhung folgt nicht einer politischen Einzelmaรnahme, sondern der turnusmรครigen Fortschreibung der Sozialversicherungs-Rechengrรถรen anhand der Lohnentwicklung.
Was als Hinzuverdienst zรคhlt โ und was auรen vor bleibt
Als Hinzuverdienst gelten Arbeitsentgelt aus Beschรคftigung, Arbeitseinkommen aus selbststรคndiger Tรคtigkeit und vergleichbare Einnahmen. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente werden zusรคtzlich bestimmte Lohnersatzleistungen wie Krankengeld und รbergangsgeld einbezogen; bei voller Erwerbsminderungsrente sind insbesondere Verletztengeld und รbergangsgeld aus der Unfallversicherung relevant.
Nicht als Hinzuverdienst zรคhlen unter anderem Vergรผtungen von Pflegepersonen im Rahmen des Pflegegeldes sowie Entgelt aus bestimmten Einrichtungen fรผr Menschen mit Behinderungen. Die genaue Einordnung kann im Einzelfall entscheidend sein โ etwa, wenn mehrere Einkommensquellen zusammentreffen.
Sozialgesetzbuch SGB
Prognose, Meldung und spรคtere Korrektur: so lรคuft das Verfahren
Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt zunรคchst den voraussichtlichen kalenderjรคhrlichen Hinzuverdienst.
Ergibt sich im Laufe des Jahres eine wesentliche Abweichung โ etwa durch Jobwechsel, Mehrarbeit oder selbststรคndige Einnahmen โ kann die Berรผcksichtigung auf Antrag angepasst werden.
Im Folgejahr wird die Prognose auรerdem mit den tatsรคchlichen Werten abgeglichen; notwendige Nachberechnungen erfolgen dann rรผckwirkend. Diese Systematik schรผtzt vor รberzahlungen, verhindert aber auch unnรถtig niedrige Teilrenten wรคhrend des Jahres.
Praxisbeispiel: wie die 40-Prozent-Anrechnung wirkt
Verdient eine Bezieherin einer vollen Erwerbsminderungsrente 2026 insgesamt 22.000 Euro hinzu, liegt sie 1.236,25 Euro รผber der neuen Grenze.
Davon werden 40 Prozent, also 494,50 Euro, auf das Jahr verteilt von der Rente abgezogen โ rund 41 Euro weniger pro Monat. Erst bei sehr hohem Hinzuverdienst, wenn der Abzug die volle Jahresrente erreicht, ruht die Zahlung vollstรคndig. Die Staffelung sorgt damit fรผr Gleitpfade statt harter Schwellen.
Sonderfรคlle und Ausnahmen
Fรผr Renten wegen verminderter Berufsfรคhigkeit im Bergbau gelten abweichende, ebenfalls an die Bezugsgrรถรe gekoppelte Formeln. Wer eine solche Rente bezieht oder mehrere Einkommensarten kombiniert, sollte die individuelle Berechnung prรผfen lassen, da hier die Zusammensetzung des Hinzuverdienstes und das beste Verdiennjahr eine grรถรere Rolle spielen kรถnnen.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Mit dem Anstieg der Grenzwerte erรถffnet sich 2026 mehr Flexibilitรคt, etwa um Arbeitszeit vorsichtig auszuweiten, eine Nebentรคtigkeit aufzunehmen oder selbststรคndige Projekte auszuprobieren โ ohne sofortige Rentenminderung. Sinnvoll ist es, den voraussichtlichen Jahresverdienst realistisch zu planen, รnderungen rasch zu melden und Lohnersatzleistungen von vornherein mitzudenken.
Wer bislang knapp an der Grenze lag, kann prรผfen, ob 2026 zusรคtzlicher Spielraum besteht. Die gesetzlichen Formeln geben dafรผr verlรคssliche Leitplanken vor; die konkrete Berechnung โ insbesondere bei teilweiser Erwerbsminderung โ bleibt jedoch individuell.
Fazit
Die Anhebung der Bezugsgrรถรe hebt 2026 die Hinzuverdienstgrenzen fรผr Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner merklich an. Bei voller Erwerbsminderungsrente sind kรผnftig gut 20.763 Euro im Jahr anrechnungsfrei, bei teilweiser Erwerbsminderungsrente steigt die Mindestgrenze auf 41.527,50 Euro โ mit der Chance auf noch hรถhere individuelle Werte.
Das Gesetz sorgt mit einem linearen 40-Prozent-Abschmelzen รผber der Grenze fรผr faire รbergรคnge. Wer die Zahlen kennt und die eigene Situation sauber dokumentiert, kann die neuen Mรถglichkeiten gezielt nutzen




