Die steigenden Energiekosten bereiten gerade den meisten Menschen in Deutschland groรe Sorgen. Ganz besonders sind Haushalte mit einem niedrigen Einkommen betroffen. Laut einer kleinen Anfrage der Linkspartei im Bundestag mรผssen 15 Prozent der sog. “Hartz-IV-Haushalte” die hรถheren Heiz- und Unterkunftskosten aus den Regelleistungen selbst tragen.
Inflation fรผhrt zur Unterdeckung des Bedarfs
Die Regelsรคtze sind mehr als knapp bemessen. Eine simple Berechnung zeigte, dass aufgrund der Teuerungsraten Hartz-4-Beziehende rechnerisch sechs Tage hungern mรผssten, da der Lebensmittelposten nicht bis zum Monatsende ausreicht.
Heizkosten werden nicht immer in voller Hรถhe รผbernommen
Die Jobcenter betonen zwar, dass steigende Heizkosten, wenn sie “angemessen sind”, auch รผbernommen werden, die Realitรคt sieht allerdings vollkommen anders aus, wie eine kleine Anfrage der Partei “Die Linke” an die Bundesregierung zeigte.
Die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der Linken, Jessica Tatti, startete eine kleine Anfrage an die Bundesregierung. Die Politikerin fragte, bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften nicht die vollen Heizkosten รผbernommen wurden, und wie hoch die durchschnittliche Differenz zwischen tatsรคchlichen Heizkosten und den รผbernommenen Heizkosten im letzten Jahr pro Bedarfsgemeinschaft war.
So mussten im letzten Jahr rund 15 Prozent aller Haushalte mit SGB II Anspruch einen Teil ihrer Mietโund Heizkosten aus den Regelleistungen selbst tragen. Das sind bundesweit etwa 400.000 Haushalte.
Keine einheitlichen Regelungen
Dabei mรผssten eigentlich die Kommunen laut Gesetzgebung im SGB II die Miet- und Heizkosten “in tatsรคchlich Hรถhe, soweit diese angemessen sind”, bezahlen, um so das Existenzminimum zu sichern.
Zentrales Problem ist, dass keine bundeseinheitlichen Regelungen zu den Grenzen der Angemessenheit und ihrer Berechnung existieren, und diese zudem lokal meist in Euro โ und nicht in einer bestimmten Verbrauchsmenge โ definiert sind.
โEigentlich mรผssten die Jobcenter die gestiegenen Heizkosten รผbernehmen, aber viele Kommunen haben die Preisentwicklung noch nicht in ihre Richtlinien eingepreistโ, berichtet die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion.
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Bundesweite Standards fรผr die volle รbernahme von Wohnโund Heizkosten gefordert
Die Politikerin fordert die Bundesregierung auf, “sofort bundesweite Standards fรผr die volle รbernahme von Wohnโund Heizkosten einzufรผhren”. Es drohe daher “ein kalter Winter der Angst fรผr Menschen in Hartz IV โ und eine heiรe Saison fรผr Sozialgerichte, die fรผr tausende Menschen Schulden und Energiesperren abwenden mรผssen.โ
Schon im Jahre 2020 betrug die sog. Wohnkostenlรผcke rund 86 Euro im Monat. Das ist der Betrag, den Leistungsbeziehende dann selbst zahlen muss. Eine Unterdeckung der Sozialleistungen schlieรt eigentlich die Verfassung aus, da dadurch das Existenzminimum unterschritten wird.