Die steigenden Energiekosten bereiten gerade den meisten Menschen in Deutschland große Sorgen. Ganz besonders sind Haushalte mit einem niedrigen Einkommen betroffen. Laut einer kleinen Anfrage der Linkspartei im Bundestag müssen 15 Prozent der sog. “Hartz-IV-Haushalte” die höheren Heiz- und Unterkunftskosten aus den Regelleistungen selbst tragen.
Inflation führt zur Unterdeckung des Bedarfs
Die Regelsätze sind mehr als knapp bemessen. Eine simple Berechnung zeigte, dass aufgrund der Teuerungsraten Hartz-4-Beziehende rechnerisch sechs Tage hungern müssten, da der Lebensmittelposten nicht bis zum Monatsende ausreicht.
Heizkosten werden nicht immer in voller Höhe übernommen
Die Jobcenter betonen zwar, dass steigende Heizkosten, wenn sie “angemessen sind”, auch übernommen werden, die Realität sieht allerdings vollkommen anders aus, wie eine kleine Anfrage der Partei “Die Linke” an die Bundesregierung zeigte.
Die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der Linken, Jessica Tatti, startete eine kleine Anfrage an die Bundesregierung. Die Politikerin fragte, bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften nicht die vollen Heizkosten übernommen wurden, und wie hoch die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Heizkosten und den übernommenen Heizkosten im letzten Jahr pro Bedarfsgemeinschaft war.
So mussten im letzten Jahr rund 15 Prozent aller Haushalte mit SGB II Anspruch einen Teil ihrer Miet–und Heizkosten aus den Regelleistungen selbst tragen. Das sind bundesweit etwa 400.000 Haushalte.
Keine einheitlichen Regelungen
Dabei müssten eigentlich die Kommunen laut Gesetzgebung im SGB II die Miet- und Heizkosten “in tatsächlich Höhe, soweit diese angemessen sind”, bezahlen, um so das Existenzminimum zu sichern.
Zentrales Problem ist, dass keine bundeseinheitlichen Regelungen zu den Grenzen der Angemessenheit und ihrer Berechnung existieren, und diese zudem lokal meist in Euro – und nicht in einer bestimmten Verbrauchsmenge – definiert sind.
„Eigentlich müssten die Jobcenter die gestiegenen Heizkosten übernehmen, aber viele Kommunen haben die Preisentwicklung noch nicht in ihre Richtlinien eingepreist“, berichtet die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion.
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Bundesweite Standards für die volle Übernahme von Wohn–und Heizkosten gefordert
Die Politikerin fordert die Bundesregierung auf, “sofort bundesweite Standards für die volle Übernahme von Wohn–und Heizkosten einzuführen”. Es drohe daher “ein kalter Winter der Angst für Menschen in Hartz IV – und eine heiße Saison für Sozialgerichte, die für tausende Menschen Schulden und Energiesperren abwenden müssen.“
Schon im Jahre 2020 betrug die sog. Wohnkostenlücke rund 86 Euro im Monat. Das ist der Betrag, den Leistungsbeziehende dann selbst zahlen muss. Eine Unterdeckung der Sozialleistungen schließt eigentlich die Verfassung aus, da dadurch das Existenzminimum unterschritten wird.
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