Hartz IV: Jobcenter lehnt Gebärdendolmetscher ab

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Eine gehörlose Frau klagt das Jobcenter an. Das Jobcenter verweigere ihr einen Gebärdendolmetscher bei Terminen. Zusätzlich dürfe die Hartz IV-Bezieherin keine Begleitperson mitnehmen. Dieses Vorgehen kommt einer Diskriminierung gleich. Das Jobcenter streit jedoch mal wieder sämtliche Vorwürfe ab.

Hartz IV-Bezieherin legt Dienstaufsichtsbeschwerde ein

Eine gehörlose Frau wehrt sich gegen das Vorgehen des Jobcenters. Sie bezieht bereits seit mehreren Jahren Hartz IV-Leistungen. Erst seit einiger Zeit hat sich jedoch Probleme mit dem Jobcenter, dieses verweigert ihr nämlich auf einmal die Teilnahme eines Gebärdendolmetschers in Terminen. Auch ihre Tochter, die für sie übersetzen kann, dürfe sie nicht als Begleitperson mitnehmen. Auf ihre Nachfrage, warum ihr ein Gebärdendolmetscher verwehrt wird, erhielt sie bis heute keine Antwort. Die Hartz IV-Bezieherin sah sich daher gezwungen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen.

Hartz IV-Bezieherin soll die Betreuung ihres Vaters aufgeben

Wäre die Verweigerung eines Dolmetschers nicht schon genug, zwingt das Jobcenter die Hartz IV-Bezieher auch, die Betreuung ihres Vaters aufzugeben. Diesen pflegt sie bereits seit vielen Jahren. Eine entsprechende ärztliche Bescheinigung bezüglich der Pflegebedürftigkeit des Vaters liegt dem Jobcenter vor, wird jedoch nicht akzeptiert.

Durch die Ablehnung Pflegebedürftigkeit und der Verweigerung eines Dolmetschers hat die Hartz IV-Bezieherin mittlerweile die Vermutung, dass das Jobcenter will, dass sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht.

Jobcenter streitet Vorwürfe ab

Natürlich streitet das Jobcenter sämtliche Vorwürfe ab. Ein Dolmetscher würde immer nur dann gewehrt werden, wenn es zu Verständigungsproblemen kommen könnte. In vorliegenden Fall hätte man jedoch auf einen Dolmetscher verzichten können. Die Frage ist nur, wie der zuständige Jobcenter-Mitarbeiter mit der gehörlosen Frau so kommunizieren kann, dass diese hierdurch keine Nachteile erleidet. Warum die Tochter an den Terminen nicht teilnehmen durfte, konnte selbst das Jobcenter nicht nachvollziehen. Begleitpersonen seien dort anscheinend ausdrücklich gewünscht.

Auch im Hinblick auf die Pflegetätigkeit der Hartz IV-Bezieherin redet sich das Jobcenter raus. Angeblich sei die Pflegebedürftigkeit nicht nachgewiesen worden und könne daher auch keine Berücksichtigung finden.