Krankenkassen bieten Rückerstattungen und Bonus in Millionenhöhe – die meisten lassen es liegen

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Zwischen steigenden Zusatzbeiträgen und immer neuen Sparrunden im Gesundheitswesen verschenken viele gesetzlich Versicherte bares Geld. Eine aktuelle Umfrage von “krankenkasseninfo” unter 38 gesetzlichen Krankenkassen mit zusammen rund 34,5 Millionen Versicherten zeigt, dass selbst erfolgreiche Bonusprogramme meist nur auf Teilnahmequoten zwischen 15 und 25 Prozent kommen.

Bei manchen Kassen sind die Zahlen sogar nur im niedrigen einstelligen Bereich – während einzelne Spitzenreiter etwas über 30 Prozent erreichen.

Bonusprogramm ist Pflicht – Teilnahme aber weiterhin die Ausnahme

Rechtlich sind Bonusprogramme längst kein freiwilliges Extra mehr: § 65a SGB V verpflichtet die Kassen dazu, in ihrer Satzung Boni für gesundheitsbewusstes Verhalten vorzusehen, etwa für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen oder Präventionskurse.

Fast alle gesetzlichen Krankenkassen haben daher entsprechende Programme eingeführt und nutzen sie als Wettbewerbsinstrument, um sich im Markt zu profilieren.

Trotzdem nimmt der Großteil der Versicherten nicht teil. Bei der letzten Umfrage für das Vergleichsjahr 2020 lag die durchschnittliche Teilnahmequote erst bei 8,44 Prozent; seither ist die Resonanz zwar gewachsen, bleibt aber deutlich hinter dem Potenzial zurück.

Wie die Programme funktionieren und was angerechnet wird

Im Kern belohnen Bonusprogramme drei große Bereiche: klassische Vorsorge (Check-ups, Krebsfrüherkennung, Zahnvorsorge), Impfungen und verhaltensbezogene Prävention wie zertifizierte Gesundheitskurse, regelmäßige sportliche Aktivitäten oder betriebliche Gesundheitsförderung.

Versicherte sammeln je nach Kasse Punkte oder direkte Geldbeträge, wenn sie entsprechende Nachweise einreichen oder – bei vielen Kassen inzwischen Standard – die Aktivitäten direkt per App erfassen.

Die praktische Ausgestaltung variiert: Manche Krankenkassen vergüten jede einzelne Maßnahme mit einem festen Betrag, andere arbeiten mit Punktestufen oder Gesundheitskonten, über die Zahnreinigungen, Fitnessstudio-Beiträge oder andere Gesundheitsleistungen ganz oder teilweise erstattet werden.

Wie viel Geld steckt real im Bonusprogramm?

Die Spanne der möglichen Prämien ist erheblich. Vergleichsübersichten zeigen: Viele große Krankenkassen zahlen bei konsequenter Teilnahme zwischen 100 und 250 Euro pro Jahr als Geldbonus oder Zuschuss zu Gesundheitsleistungen.

Einzelne Programme kommen – je nach Kasse und gewählten Maßnahmen – sogar auf deutlich über 300 Euro, in Einzelfällen auf bis zu rund 400 Euro jährlich.

Entscheidend ist, ob Versicherte Maßnahmen nachweisen, die sie ohnehin regelmäßig nutzen würden. Wer etwa die üblichen Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, Impfungen auffrischen lässt und zusätzlich Sport treibt oder Präventionskurse besucht, kann die maximale Bonusstufe oft ohne Mehraufwand erreichen.

Familien profitieren besonders, weil viele Programme für jedes einzelne Familienmitglied gelten und sich die Beträge so schnell summieren.

Steuern: 150-Euro-Freibetrag für Bonuszahlungen ab 2025

Lange war umstritten, ob Krankenkassen-Boni steuerlich wie eine Beitragsrückerstattung behandelt werden und damit den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge mindern. Nach mehreren BFH-Entscheidungen und einem BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung die Regeln deutlich vereinfacht:

Bonusleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse auf Grundlage von § 65a SGB V gelten grundsätzlich als zusätzliche Leistung der GKV und nicht als Beitragsrückerstattung, sofern sie konkrete Gesundheitsmaßnahmen bezuschussen.

Seit 2025 ist zudem die sogenannte 150-Euro-Regelung dauerhaft gesetzlich fixiert: Bonusleistungen bis 150 Euro pro versicherter Person und Jahr mindern den Sonderausgabenabzug nicht. Nur der darüber liegende Teil kann steuerlich wie eine Beitragsrückerstattung wirken, wobei Versicherte weiterhin nachweisen können, dass auch höhere Boni tatsächliche Gesundheitsausgaben erstatten und daher steuerlich privilegiert bleiben.

Für die Praxis bedeutet das: Wer „normal“ am Bonusprogramm teilnimmt und im Bereich bis etwa 150 Euro bleibt, muss in der Regel keine nachteiligen Änderungen im Steuerbescheid fürchten. Erst bei sehr hohen Geldboni lohnt ein genauer Blick in die Steuererklärung.

Bürgergeld, Sozialhilfe & Co.: Anrechnung kann zum Problem werden

Komplizierter ist die Situation für Menschen, die Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe inklusive Grundsicherung im Alter (SGB XII) beziehen. Grundsätzlich gilt im Sozialrecht: Geldzuflüsse können als Einkommen angerechnet werden, wenn sie den gleichen Zweck wie die Grundsicherungsleistung haben.

Für bestimmte Krankenkassenprämien und Bonusleistungen hat sich jedoch eine Linie herausgebildet. Danach gelten Zahlungen, die auf einer öffentlich-rechtlichen Grundlage erfolgen und erkennbar der Gesundheitsförderung dienen, als zweckbestimmte Einnahmen und werden in der Sozialhilfe nach § 83 SGB XII nicht als Einkommen berücksichtigt.

Dabei wird argumentiert, dass die Boni ausdrücklich dazu dienen, präventive Maßnahmen zu fördern und nicht den Lebensunterhalt zu decken.

Im Bereich SGB II gab es in der Vergangenheit unterschiedliche Bewertungen: Prämien, die lediglich aus der guten Finanzlage einer Krankenkasse ausgeschüttet wurden, wurden teils als Einkommen angerechnet, während Bonuszahlungen für konkretes gesundheitsbewusstes Verhalten eher als zweckbestimmte Einnahmen behandelt werden sollten.

Da die Praxis der Jobcenter uneinheitlich sein kann, sollten Leistungsbeziehende Bescheide prüfen lassen, wenn Krankenkassen-Boni angerechnet werden – insbesondere dann, wenn es sich erkennbar um Bonusprogramme nach § 65a SGB V handelt.

Digitale Bonus-Apps: Hürden sinken, Motivation steigt

Noch vor einigen Jahren waren Bonushefte in Papierform üblich. Inzwischen bieten zahlreiche Krankenkassen eigene Bonus-Apps an, in denen Versicherte ihre Aktivitäten dokumentieren, Nachweise fotografieren und Prämien direkt beantragen können.

Teilweise lassen sich Fitness-Tracker oder Smartphone-Health-Apps anbinden, sodass Schritte, Workouts oder andere Aktivitäten automatisch ins Bonusprogramm einfließen.

Diese Digitalisierung senkt die Teilnahmehürden deutlich: Wer ohnehin mit Smartwatch oder Handy seine Bewegung trackt, kann mit wenig Zusatzaufwand Punkte sammeln. Gleichzeitig sehen Versicherte in der App jederzeit, welchen Bonus sie bereits erreicht haben und welche Aktivitäten sich noch lohnen.

Warum so viele Versicherte trotzdem verzichten

Trotz steigender Teilnahmequoten nutzen die meisten Versicherten das Bonusprogramm ihrer Krankenkasse nicht. Die Gründe sind vielfältig: Viele kennen die konkreten Konditionen gar nicht oder schätzen den möglichen Ertrag als gering ein. Andere schrecken vor vermeintlichem Papierkram zurück oder sehen Gesundheitsaktivitäten nicht als planbares „Projekt“.

Dabei zeigt ein Blick auf die aktuellen Angebote: Bereits wenige Maßnahmen – etwa ein Gesundheitscheck, Zahnvorsorge und ein Präventionskurs oder eine regelmäßige sportliche Aktivität – reichen in vielen Tarifen aus, um dreistellige Beträge zu erhalten oder hochwertige Gesundheitsleistungen wie professionelle Zahnreinigung, Sehhilfen oder Sportangebote finanzieren zu lassen.

Worauf Versicherte beim Vergleich achten sollten

Beim Vergleich der Krankenkassen lohnt es sich, nicht nur auf Beitragssatz und Zusatzbeitrag zu schauen, die in den letzten Jahren mehrfach gestiegen sind, sondern gezielt nach Bonusprogrammen zu fragen. Entscheidend sind dabei nicht nur die nominell maximal möglichen Prämien, sondern vor allem:

Welche Aktivitäten werden anerkannt und wie leicht lassen sie sich in den Alltag integrieren?

Können Kinder und andere Familienmitglieder mitmachen?
Lässt sich das Programm komfortabel per App nutzen, inklusive Upload von Nachweisen und direkter Auszahlung?
Werden Prämien auch als Zuschüsse für Leistungen gewährt, die Versicherte sonst selbst zahlen müssten (z. B. Zahnreinigung, Fitnessstudio, Osteopathie)?

Krankenkasse Bonusprogramm (Stand: 21.11.2025)
Techniker Krankenkasse (TK) TK-Bonusprogramm: Für jede anerkannte Aktivität gibt es 1.000 Punkte; wahlweise 10 € Geldbonus oder 20 € TK-Gesundheitsdividende. Pro Teilnahmejahr sind maximal 200 € Geldbonus oder 400 € Gesundheitsdividende möglich. Teilnahme und Nachweis vor allem über TK-App bzw. „Meine TK“.
BARMER BARMER-Bonusprogramm: Punkte für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Präventionskurse und Fitnessaktivitäten. Die Punkte werden als Geldprämie ausgezahlt – mindestens 10 €, höchstens 200 € pro Jahr. Die „Top-Geldprämie“ bis 200 € kann auch gezielt für Gesundheitsleistungen (z. B. PZR, Wearables) genutzt werden; Abwicklung über die BARMER-App.
DAK-Gesundheit „DAK AktivBonus“: Jede Maßnahme bringt Bonuspunkte. Bei Auszahlung als Geldprämie gilt 1 Punkt = 1 €. Werden die Punkte für besondere Gesundheitsleistungen eingesetzt, steigt der Wert auf 1,20 €/Punkt; für Sportausrüstung und Körpermessgeräte sogar auf 2 €/Punkt. Für Gesundheitsleistungen sind Zuschüsse bis maximal 500 € pro Jahr vorgesehen.
AOK (regionale AOK, Beispiele) AOK-Bonusprogramme: Versicherte sammeln Punkte für Vorsorge, Impfungen, Kurse und sportliche Aktivitäten und können diese in Geldprämien umtauschen. Die konkrete Höhe ist regional verschieden. Beispiel: AOK Niedersachsen zahlt bis zu 80 € bzw. nach neueren Tarifen teils bis 100 € Barprämie pro Jahr; die AOK Bayern und die AOK NordWest nennen Bonusobergrenzen von rund 150–200 € jährlich. Die exakte Prämienhöhe ergibt sich aus der Satzung der jeweiligen AOK.
AOK PLUS (Sachsen/Thüringen) AOK-PLUS-Bonusmodell: Für Vorsorgemaßnahmen und gesundheitsbewusste Aktivitäten gibt es eine jährlich wiederholbare Barprämie von bis zu 240 € oder alternativ eine zweckgebundene Prämie von bis zu 480 € für sogenannte PLUS-Leistungen. Teilnahme per „Meine AOK“-App oder Bonusheft.
hkk „hkk bonusaktiv“: Pro Aktivität wahlweise Sofortbonus (Geldüberweisung) oder Gesundheitszuschuss. Der Gesundheitszuschuss liegt je Aktivität bis zu 25 % über dem Sofortbonus. Zusätzlich gibt es einen zweckgebundenen Zuschuss für den Kauf eines Fitness-Trackers von bis zu 280 €. Eine feste jährliche Maximalprämie wird nicht genannt; die Gesamtsumme hängt von der Anzahl der nachgewiesenen Aktivitäten ab.
HEK (Hanseatische Krankenkasse) „Bonus Vorsorge plus“: Im ersten Bonusjahr können erwachsene Versicherte einen Bonus von bis zu 300 € für bestimmte private Zusatzversicherungen erhalten. Ab dem zweiten Bonusjahr sind dauerhaft bis zu 144 € Bonus pro Jahr möglich. Der Bonus wird als Zuschuss zu den tatsächlichen Beiträgen der begünstigten Versicherungen gezahlt und ist auf deren Höhe begrenzt.
IKK classic „IKK Bonus“: Für Vorsorge, Impfungen, Präventionskurse und sportliche Aktivitäten gibt es einen Geldbonus, dessen Höhe von Anzahl und Art der Maßnahmen abhängt. Versicherte können alternativ einen Zuschuss wählen; seit dem Teilnahmejahr 2023 beträgt dieser Zuschuss das Dreifache des Geldbonus (gedeckelt auf die tatsächlichen Kosten). Dadurch sind Zuschüsse von mehr als 500 € pro Jahr möglich.
KKH Kaufmännische Krankenkasse „KKH-Bonus“ mit Aktiv- und Vorsorge-Bonus: Jede bestätigte Maßnahme wird mit 15 € Geldprämie oder einem Gesundheitsbudget von 30 € honoriert. Schon ab der ersten Maßnahme gibt es eine Prämie; bei sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen entsteht z. B. ein Gesundheitsbudget von 120 €, das für ausgewählte Gesundheitsleistungen (z. B. Osteopathie, Akupunktur) genutzt werden kann. Mit zusätzlichen Maßnahmen steigt das Budget weiter; eine starre Gesamtobergrenze wird im Infoblatt nicht genannt.
pronova BKK pronova-Bonusprogramm: Für einzelne Aktivitäten (Impfungen, Zahnvorsorge, professionelle Zahnreinigung, Gesundheits-Check-up, Sportbonus) werden Geldbeträge zwischen 10 € und 50 € je Maßnahme gezahlt. Aus dem verhaltensbezogenen Bonusprogramm sind jährlich bis zu 120 € reine Geldprämie möglich; Leistungsübersichten führen zudem aus, dass bei Kombination von Vorsorge- und Aktivbonus eine Barprämie von bis zu 200 € pro Jahr erreicht werden kann. Alternativ wird eine zweckgebundene Prämie angeboten.

Bonus mitnehmen statt Leistungen verschenken

Bonusprogramme sind längst fester Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung und sollen nach dem Willen des Gesetzgebers gesundheitsbewusstes Verhalten fördern und langfristig Kosten sparen.

Gleichzeitig zeigen die aktuellen Zahlen, dass die Mehrheit der Versicherten die Angebote noch immer nicht nutzt – und damit Jahr für Jahr auf mögliche Prämien verzichtet.

Wer ohnehin zu Vorsorgeuntersuchungen geht, sich impfen lässt oder sich regelmäßig bewegt, kann mit wenigen zusätzlichen Schritten – Anmeldung, App installieren, Nachweise hochladen – oft mehrere hundert Euro pro Jahr oder entsprechende Gesundheitsleistungen herausholen, ohne sein Verhalten grundlegend zu ändern.

Gerade angesichts steigender Beiträge und knapper Haushaltskassen ist das ein Potenzial, das Versicherte nicht ungenutzt lassen sollten.