Urteil: Pass für 217 Euro aus dem Hartz IV Regelbedarf

BSG: Ausländer im Hartz-IV-Bezug bekommen keinen Zuschuss

Die rund eine Million Hartz-IV-Empfänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit bekommen keinen Zuschuss für einen teuren neuen Pass. Weder das Jobcenter noch die Sozialhilfe müssen dafür aufkommen, urteilte am Mittwoch, 12. September 2018, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 33/17 R). Es wies damit einen Türken ab, dessen neuer Reisepass 217 Euro gekostet hatte.

Der heut 52-Jährige hat nur die Türkische Staatsangehörigkeit. Er lebt aber bereits lange in Deutschland und verfügt mit einer Niederlassungserlaubnis über einen festen Aufenthaltstatus. Aus gesundheitlichen Gründen wurde er arbeitslos und erhält Hartz-IV-Leistungen vom Jobcenter Braunschweig.

Im März 2015 beantragte er dort einen Zuschuss für einen neuen Reisepass. Das türkische Konsulat in Hannover hatte ihm hierfür 217 Euro in Rechnung gestellt. Das Jobcenter lehnte dies jedoch ab.

In der Vorinstanz hatte das Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle dies bestätigt aber gemeint, dass generell eine Unterstützung durch die Sozialhilfe in Betracht komme. (Urteil vom 13. Juni 2017, Az.: L 7 AS 1794/15; JurAgentur-Meldung vom 18. September 2017).

Wie nun das BSG entschied, müssen aber weder Jobcenter noch Sozialhilfe zahlen. Grundsätzlich sei es für das Leben in Deutschland erforderlich, ein Ausweisdokument zu haben. Die Kosten hierfür gehörten daher zum Existenzminimum und seien entsprechend dem Jobcenter zugewiesen.

In der Hartz-IV-Regelleistung seien aber die Ausweiskosten auch „grundsätzlich enthalten”. Konkret seien dies zwar nur 25 Cent monatlich für einen deutschen Personalausweis (das sind 30 Euro über die Laufzeit von zehn Jahren; ein Personalausweis kostet derzeit 28,80 Euro). Die Hartz-IV-Leistungen seien aber insgesamt pauschaliert; alle Empfänger hätten an bestimmter Stelle höhere und an anderer dafür geringere Ausgaben.

Jedenfalls bei 217 Euro müssten Ausländer ihre Ausweiskosten daher aus der Regelleistung bezahlen und die Mehrkosten an anderer Stelle einsparen, urteilte das BSG. Das Jobcenter könne hierfür ein Darlehen geben.

Nach Angaben der Kasseler Richter kann ein neuer Pass bei einzelnen Ländern allerdings bis zu 2.000 Euro kosten. Sie deuteten an, dass es dann mit dem Abstottern eines Darlehens wohl schwierig werde. Ob in solchen Extremfällen das Jobcenter daher doch einspringen muss, ließen sie aber letztlich offen.

Der Anwalt des hier abgewiesenen Türken kündigte an, er werde nach Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsgründe eine Verfassungsbeschwerde prüfen.

Insgesamt gibt es nach Schätzung des BSG rund eine Million Hartz-IV-Empfänger mit ausländischem Pass. mwo

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...