Hartz IV: Wenn die Schule unbezahlbar wird

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Der Hartz IV-Regelsatz sieht für Bildungsmaterialien von Schulkindern 79 Cent vor. Im Monat! Zwar gibt es einen Zuschlag aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Einschulungen und Schulausflüge über 154,50 Euro, aber die tatsächlichen Kosten können auch damit nicht gedeckt werden. Schulbücher, Ranzen, Taschenrechner, Klassenfahrten, Sportsachen – da kommen schnell hunderte Euros zusammen.

Anschaffungen für Schule machen vielen Eltern in Hartz IV zu schaffen

Die Anschaffungslisten bei Einschulung oder Jahrgangswechsel sind lang: Hefte, Bücher, Stifte, Zirkel, Kleber, Schere, Taschenrechner, Sportzeug, Schulranzen. Dazu kommen dann noch Kosten für Ausflügen, Klassenfahrten, Schwimmbadbesuche. Zwar gibt es nach § 28 SGB II jährlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von 154,50 Euro, um die Kosten bei der Einschulung und später bei Anschaffungen oder Klassenfahrten zu decken, aber gemessen an den tatsächlichen Kosten ist das ein Tropfen auf den heißen Stein. So können Sie die Mittel beantragen.

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Hartz IV: Kinder in Armut bleiben auf der Strecke

Tatsächlich profitieren nur etwa 15 Prozent der bis zu 14-Jährigen in Hartz IV von den Zuschüssen des Bildungs- und Teilhabepakets. Der Paritätische Gesamtverband hatte die Bundesinitiative daher als „Murks“ bezeichnet. Die Antragsverfahren sind zu kompliziert und aufwändig, das Geld kommt bei den Kindern nicht an.

Und selbst wenn, wie weit 150 Euro im Jahr reichen, kann man an einer Hand abzählen. Neben den Kosten für den reinen Schulunterricht sollen damit theoretisch auch außerschulische Bildungsaktivitäten wie Musikunterricht oder Jugendfreizeiten finanziert werden. Aber da hat wohl irgendjemand nicht nachgerechnet.

Bild: kerkezz / AdobeStock