Hartz IV: Vermögen bei der Sozialhilfe

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Als kleinere Barbeträge gelten nach § 1 der "Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" unterschiedlich hohe Beträge:

1. Ist die Sozialhilfe vom Vermögen der nachfragenden Person abhängig, gilt bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27-40 SGB XII ein Betrag bis zu 1.600 Euro als kleinerer Barbetrag. Dieser Schonbetrag erhöht sich auf 2.600 Euro, wenn die nachfragende Person das 60. Lebensjahr vollendet hat oder voll erwerbsgemindert ist.

2. Ist die Sozialhilfe vom Vermögen der nachfragenden Person abhängig, gilt bei den Hilfen nach §§ 47-74 SGB XII ein Betrag bis zu 2.600 Euro als kleinerer Barbetrag. Dieser Betrag erhöht sich um 256 Euro für jede Person, die von der nachfragenden Person überwiegend unterhalten wird.

3. Ist die Sozialhilfe vom Vermögen der nachfragenden Person und ihres nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners abhängig, so ist für die nachfragende Person der Betrag nach Nr. 1 oder Nr. 2 zuzüglich eines Betrages von 614 Euro für den Ehegatten oder Lebenspartner und zuzüglich eines Betrages von 256 Euro für jede Person, die von der nachfragenden Person überwiegend unterhalten wird, ein kleinerer Barbetrag.

4. Ist die Sozialhilfe vom Vermögen einer minderjährigen unverheirateten nachfragenden Person und ihrer Eltern abhängig, so ist der Betrag nach Nr. 1 oder Nr. 2 zuzüglich eines Betrages von 614 Euro für einen Elternteil und zuzüglich eines Betrages von 256 Euro für die nachfragende Person und für jede Person, die von den Eltern oder von der nachfragenden Person überwiegend unterhalten wird, ein kleinerer Barbetrag.

Ein höherer Schonbetrag gilt für pflegebedürftige und blinde Menschen gemäß § 1 Absatz 1 erster Unterabsatz der Verordnung. Bei Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird für die in § 92 Abs. 2 Satz 1 SGB XII aufgeführten Hilfen auf den Vermögenseinsatz verzichtet. Dies gilt sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Haben Sie Fragen? Besuchen Sie uns im ALG II Forum! (Stand: 07.04.2009)