Wahlkampfgetöse: Die SPD will eine massive Erhöhung des Schonvermögens für Hartz IV Empfänger
Das Schonvermögen soll nicht mehr begrenzt werden, wenn es in die Altersvorsorge angelegt wird
Noch vor einigen Wochen hatte NRW-CDU eine Anhebung des Schonvermögens auf maximal 45.000 Euro auf ihrem Landesparteitag beschlossen und möchte so bei der kommenden Bundestagswahl bei ALG II Empfängern punkten. Noch vor zwei Wochen hatte der SPD Bundesarbeitsminister den Beschluss der CDU scharf kritisiert. Doch nun wolle man sich anscheinend auch für die Bundestagswahl absichern, um wichtige Wähler- Stimmen nicht zu verlieren. Der SPD Entwurf könnte sich beinahe so lesen, wie der CDU Vorstoß zur Erhöhung des Schonvermögens. Doch der Unterschied liest sich im Detail: Die SPD will generell nicht das Schonvermögen anheben, sondern nur wenn "unwiderruflich mit Beginn des Ruhestandes eine monatliche Rente garantiert wird". Übersetzt heißt das, dass Erwerbslose so viel Geld ansparen dürfen wie sie wollen, wenn es garantiert zur Altersvorsorge angelegt wird.
Nun will die Bundes- SPD im letzten Moment ihr Wahlprogramm abändern und beim kommenden Parteitag am 14 Juni den Entwurf der SPD Antragskommision auf dem Bundesparteitag in Berlin beschließen. Die Antragskommision hat sich dabei darauf verständigt, als Leitspruch zu verwenden, das Schonvermögen nicht mehr zu begrenzen, wenn es denn für die private Altersvorsorge verwendet wird.
Erspartes Vermögen retten ohne Hartz IV Kürzung. Der Vorschlag greift nur für künftige ALG II Bezieher
Wenn man sich den Vorschlag genau betrachtet, könnten nach dem Willen der SPD künftige ALG II Empfänger ihr Vermögen retten, in dem sie das gesamte Ersparte in die Altersvorsorge anlegen würden. Doch profitieren würden nur die, die schon vor der Erwerbslosigkeit über mehr finanzielle Mittel verfügten. Zudem gehen die jenigen leer aus, die schon ihr gesamtes Vermögen aufgrund der aktuellen Regelung aufbrauchen mussten.
Insgesamt kann man davon ausgehen, dass die SPD versucht der CDU das Wasser abzugraben. Was in einem Wahlprogramm steht, muss nicht unbedingt nach der Wahl auch eingehalten werden. Als Gründe werden dann meistens haushaltspolitische Aspekte oder Koalitionsvereinbarungen vorgeschoben.
Derzeit dürfen Empfänger des Arbeitslosengeld II laut SGB II 250 Euro pro Lebensjahr ansparen, ohne dabei Kürzungen des ALG II in Kauf nehmen zu müssen. Der max. Freibetrag liegt bei 16250 Euro pro Person. (06.06.2009)
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