Die Stadt Wuppertal zweckentfremdet Bildungspaket-Leistungen im großen Stil und kürzt soziale Mittel
09.11.2012
Nach Informationen der Erwerbslosen-Beratungsstelle Tacheles saniert die Stadt Wuppertal seinen Haushalt auf Kosten von Kindern in Hartz IV-Haushalten. Die Mittel des Bundes waren eigentlich für die Verbesserung von Chancen sozial benachteiligter Kinder auf Bildung und Teilhabe vorgesehen. Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles verurteilt diese kurzsichtigen und unsozialen Kürzungen. „Gerade Kinder, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, dürfen nicht zum Opfer der Sparauflagen werden, die der »Stärkungspackt Stadtfinanzen« dem verschuldeten Wuppertal aufbürdet.“
So wurde zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 die Möglichkeit der Befreiung der Schulkinder vom Eigenanteil zu den Lernmitteln aufgehoben. Dies betrifft Familien, die auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind. Diese Kürzung wurde von einer Mehrheit des Wuppertaler Stadtrats im Rahmen des Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 verabschiedet.1 Die Verantwortlichen begründeten die Kürzung mit der Einführung der Leistungen für Bildung und Teilhabe.2 Leistungsberechtigte Schulkinder bekommen demnach zum Schuljahresbeginn einen Pauschalbetrag von 70 Euro und zum Beginn des Halbjahres noch einmal 30 Euro für Schulbedarf.
Faktische Kürzung beim Schulbedarf
Solche Einmalzahlungen für Bildung steht den Schülerinnen und Schülern bereits seit Sommer 2009 zu, um den gesamten, mit der Schulausbildung zusammenhängenden Schulbedarf zu decken. Bildungsausgaben sind im Kinderregelsatz nämlich nicht berücksichtigt. Der Betrag von 100 Euro pro Jahr muss reichen, um den Bedarf vom Füller, über Zeichenblock und Malfarbe, den Schulranzen, bis hin zur Bekleidung für den Schulsport sicherzustellen. Dass mit Verweis auf Bildungs- und Teilhabeleistungen jetzt auch noch der Eigenanteil zu den Lernmitteln in Höhe von bis zu 30 Euro zusätzlich abverlangt wird, ist für betroffene Familien eine schwerwiegende Belastung und Schlechterstellung. Die in Wuppertal angestrebten Minderausgaben in Höhe von 90.000 Euro pro Jahr, sind dem gegenüber völlig unverhältnismäßig.
Nach Auffassung des Vereins Tacheles hat die Koalition im Rat mit der Begründung der Mittelkürzung sowohl die eigenen Reihen als auch die Öffentlichkeit getäuscht. Kommunale Schulleistungen mit Verweis auf das Bildungs- und Teilhabepaket abzubauen, ist ein katastrophales bildungspolitisches Signal. Der Verein fordert die Parteien im Rat auf, die städtischen Sparkommissare zurückzupfeifen und bei der Sanierung der Stadtfinanzen die soziale Spaltung nicht weiter zu verschärfen. Viele betroffene Eltern haben dem Verein gegenüber bestätigt, dass das 100-Euro-Budget schon vorher kaum gereicht hat, um den Schulbedarf für ein Schuljahr zu decken. Wer hier den Rotstift ansetzt, handelt ohne jegliches soziales Augenmaß.
Zweckentfremdung von Bildungs-und Teilhabemitteln
Doch damit nicht genug: Gleichzeitig plant der Wuppertaler Kämmerer Johannes Slavig Bundesmittel für Bildung und Teilhabe fest ein, um das städtische Haushaltsdefizit zu »bekämpfen«. Er bedient sich dabei der Mittel, die von den Leistungsberechtigten in den Jahren 2011/2012 nicht abgerufen wurden. Die Gelder des Bundes werden zweckentfremdet dem Haushalt zugeführt. So wurde im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit bekannt, dass 2011 mindestens 2,2 Mio. Euro allein bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen (ohne Verwaltungskosten) übrig geblieben sind.3 Und für 2012 plant das Finanzressort auf diese Weise ein Haushaltskonsolidierungspotenzial von etwa 1,5 Mio. Euro fest ein.4 Sozial benachteiligte Kinder werden in Wuppertal offenbar lieber dauerhaft abgeschrieben, anstatt die für Bildung und Teilhabe bereitgestellten und nicht abgerufenen Bundesmittel den Kindern auf andere Weise zugute kommen zu lassen. Das fordert jedenfalls Tacheles e.V. Der Verein hält es unverantwortlich, für Wuppertaler Kinder vorgesehene Mittel auf nimmer wiedersehen im städtischen Schuldenloch zu versenken.
Schleppende Bewilligung
Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein kritisiert schon seit 2011 die restriktive Bewilligung von Leistungen und die ungenügende Informationspolitik beim Bildungs- und Teilhabepaket. So gibt es bis heute in Wuppertal noch kein umfassendes Verzeichnis von Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe, das zum Beispiel auch Teilhabeangebote von Kindern im Klein- und Vorschulalter berücksichtigt. Allein mit der kostspieligen Gestaltung einer lila Schwebebahn als »Bildungs- und Teilhabe-Werbeträger« ist der Aufklärungspflicht der Behörden längst nicht Genüge getan.
Inzwischen hat Tacheles sogar Hinweise erhalten, dass die Verwaltung bei der Bewilligung von Bildungs- und Teilhabeleistungen intern auf die Bremse tritt. Hinter vorgehaltener Hand sollen Mitarbeiter/innen bei Aufklärung, Hilfestellung und Bewilligung der Leistung zur Zurückhaltung aufgefordert worden sein. Unter dem Druck der Sparvorgaben des »Stärkungspakts Stadtfinanzen« schreckt man in Wuppertal offensichtlich vor nichts zurück. Auf Dauer abgehängt
Dabei ist diese Art der Haushaltskonsolidierung nicht nur in Bezug auf vergebene Chancen im Bildungsbereich kurzsichtig, sondern sie wirkt sich verheerend auf die Zukunft aus. Künftig werden die Bundesmittel für Bildung und Teilhabe nämlich an den tatsächlichen Ausgaben des Jahres 2012 gemessen.5 Was in diesem Jahr an den Kindern eingespart wird, bekommt Wuppertal in den kommenden Jahren an Bundesmitteln gekürzt. „Wird die Wuppertaler Sozial- und Bildungspolitik weiter nach den Vorgaben des Kämmerers gemacht”, warnt Tacheles e.V., „bleiben sozial benachteiligte Kinder als erstes auf der Strecke.”
Auch andere Städte begehen Zweckentfremdung der Teilhabe-Leistungen
Die Stadt Wuppertal ist nicht die einzige Stadt, die ihr Haushaltsdefizit mit den Bildungspaket-Leistungen saniert. Laut einer Untersuchung des Bundesarbeitsministeriums im August, soll allein die Region Hannover mindestens 6,4 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes dem allgemeinen Haushalt zugeführt haben, statt Kindern aus sogenannten Hartz IV-Familien einen Anspruch Hausaufgabenhilfe, Mittagessen, Musikuntersicht oder Tagesausflüge zu gewährleisten. (sb, Tacheles)
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