Hartz IV: Schulstarter-Paket-Geld im August

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Schulkindern steht Schulstarter-Paket aus dem Bildungspaket zu

30.08.2012

In diesem Jahr werden wieder viele Kinder eingeschult. Eltern, die auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind, fehlt das nötige Geld, um den Kindern einen guten Start in die Schulzeit zu ermöglichen. Im Rahmen des Bildungspakets können Eltern ohne Antrag zusätzliche Hilfen erhalten. Statt der damaligen 100 Euro werden nunmehr 70 Euro im August und 30 Euro im kommenden Februar ausgezahlt. Eltern können sich hierbei auf den § 28 Absatz 3 des SGB II berufen. Darin steht: „Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden bei Schülerinnen und Schülern 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres berücksichtigt.“ Das Geld steht nicht nur Kinder zum Beginn der Schulzeit zu, sondern auch allen anderen schulpflichtigen Kindern von Eltern, die das Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen.

Oft keine Überweisungen bei Einschulkindern
Vielerorts berichten jedoch Eltern von Einschulkindern, dass das Geld nicht auf das Konto überwiesen wurde. „Dann sollte bei dem zuständigen Sachbearbeiter angerufen werden“, betont Eberhard Neuton, von der Erwerbslosen-Initiative. Wenn der Jobcenter-Mitarbeiter nicht erreichbar ist, sollten Betroffene unter Hinweis auf § 28 Absatz 3 des SGB II einen schriftlichen Antrag stellen.

Es komme oft vor, dass betroffene Eltern von dem Schulstarter-Paket nichts wissen und in den Ämtern die Einschulung des Kindes nicht bekannt ist. Wenn die Kinder dann bereits zur Schule gehen, werde das Geld meist pünktlich und regelmäßig überwiesen. Oft komme es aber vor, dass die Geld nicht zusammen mit den Hartz-IV Regelleistungen überweisen werden, sondern per Einzelüberweisung ein paar Tage später.

Schulstarter-Paket auch für Wohngeld und Kinderzuschlag-Berechtigte
Leistungsbezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag haben ebenfalls einen Anspruch auf das zusätzliche Schulgeld. Diese müssen allerdings für die 70 Euro einen gesonderten Antrag stellen. Den Verwaltungen lägen keine Informationen darüber vor, ob die Leistungsbezieher Kinder im schulfähigen Alter haben. Daher passiere hier die Überweisung nicht automatisch.

Das zusätzliche Geld ist für Buntstifte, Hefte etc. gedacht. Für alles, was später im Schuljahr benötigt wird – zum Beispiel für Schulausflüge – sind die weiteren Leistungen aus dem Bildungspaket gedacht. Die Unterlagen zur Beantragung sind meist in den Schulen erhältlich, aber auch zum Herunterladen auf der jeweiligen Internetseite des Jobcenters oder in den Behörden selbst. (sb)

Bild: Dieter Schütz / pixelio.de