Hartz IV: Schüler aus dem Unterricht holen – das war rechtswidrig!

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Das Jobcenter Wuppertal holte mutmaßlich Schüler aus dem Unterricht, wie die Anwaltskanzlei “Rightmart” berichtete.

Offenbar verstößt das Jobcenter Wuppertal gegen die Rechte von Schülern im Hartz IV Leistungsbezug. Der Schüler Dustin A. wurde in Wuppertal vom Jobcenter aus dem Unterricht geholt, wie seine Mutter Melanie A. in einer Mail an die Kanzlei schrieb. Wir berichteten.

Gegen seinen Willen aus dem Unterricht geholt

“Er wurde gestern gegen seinen Willen aus der Englischstunde zu einem Einzelgespräch mit einer Dame vom Jobcenter Wuppertal gezwungen. Dustin sagte mehrfach, dass er kein Einzelgespräch machen wolle, aber die Dame vom Jobcenter sagte dann zu ihm, dass er es müsse, da seine Eltern ja Kunden seien und er verpflichtet ist, mitzumachen, sonst gäbe es Sanktionen”, berichtete die Mutter des Kindes, Melanie A.

Im nachfolgenden Gespräch mit dem Schüler habe eine Jobcenter-Sachbearbeiterin den Sohn aufgefordert, nach dem Schulabschluss umgehend eine Lehre zu beginnen. Dustin will aber lieber sein Abitur machen, um später studieren zu können.

Rechtswidriges Vorgehen

Nach Rechtsauffassung der Kanzlei ist dieses Vorgehen absolut rechtswidrig. Jeder Mensch, auch diejenigen die von Sozialleistungen wie Hartz IV abhängig sind, haben ein Recht auf Bildung. Dabei darf es keinen Unterschied geben, ob jemand finanziell besser gestellt ist oder nicht.

Vorgehen des Jobcenters unzulässig

Die Co-Chefin der Linken, Katja Kipping, nahm dies zum Anlass, einmal bei der Bundesregierung nachzufragen. Mit der Antwort steht es nun schwarz auf weiß geschrieben: Ein solches Vorgehen wäre unzulässig. Falls Ihr von solchen oder ähnlichen Fällen betroffen seid, lasst es uns wissen und setzt Euch zur Wehr.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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