Hartz IV: Saisonarbeit in der Gastro und Landwirtschaft

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Gastronomien, Hotels, gaststätten und Landwirtschaft beschäftigen während der Sommermonate tausende Minijobber, um den erhöhten Arbeitsbedarf decken zu können. Nach dem Corona-Lockdown hat die Gastronomie dieses Jahr besonders großen Bedarf an Aushilfen. Doch wie verhält sich Saisonarbeit mit Hartz IV-Bezug?

Freibetrag: So viel können Betroffene ohne Anrechnung auf Hartz IV-Regelsatz dazu verdienen

Erntehelfer und Bedienungen oder Küchenhilfen werden in den umsatzstarken Sommermonaten als Aushilfen auf Minijob-Basis angestellt. Beliebte Zuverdienstmöglichkeiten für Studierende, Rentner und Betroffene von Hartz IV.

Selbstverständlich müssen diese Nebentätigkeiten beim Jobcenter gemeldet werden. Generell fallen Nebeneinkünfte bis 100 Euro monaltich unter den Freibetrag bei Hartz IV- oder Grundsicherungsbezug. Dieses Geld ist Ihnen also sicher. Bei ALG I bezug sind es 165 Euro.

Dazu kommt noch ein Anteil des Bruttoverdienstes, der nicht auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet werden darf. Bei einem Einkommen von 100 bis 1.000 Euro sind 20 Prozent anrechnungsfrei, zwischen 1.000 und 1.200 Euro sind es 10 Prozent. Hat der Betroffene ein Kind gelten die 10 Prozent bis zu einem Verdienst von 1.500 Euro.

Diese Einnahmen können auch aus mehreren Minijobs erzielt werden. Es gibt jedoch immer nur einen Freibetrag für das gesamte Einkommen.

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Tausende Minijobber durch Corona in Hartz IV

Der Niedriglohnsektor ist in Deutschland bekanntlich aufgrund von Hartz IV besonders große. Durch den Corona-Lockdown haben viele Minijobber ihre Arbeit in der Gastronomie oder dem gastgewerbe verloren und waren auf Hartz IV angewiesen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert daher dringend eine Reform: „Die aktuelle Krise ist ein Alarmsignal. Minijobber wurden in der Pandemie als Erste vor die Tür gesetzt, als die Restaurants, die Läden und die Schulen dicht machen mussten.“ Geringfügig Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung und sind daher bei Jobverlust direkt auf Hartz IV angewiesen. „Dem vermeintlichen Vorteil eines Brutto-für-Netto-Verdienstes stehen Niedriglöhne und Altersarmut gegenüber. Vor allem Frauen wird durch diese Fehlanreize die Möglichkeit einer eigenständigen Existenzsicherung verwehrt. Minijobs sind ein Relikt anderer Zeiten und müssen dringend reformiert werden“, fordert Angelika Wagner, DGB-Vorsitzende in Duisburg.

Bild: s-motive / AdobeStock

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