Die Jobcenter sind bekanntlich besonders schnell dabei, zu viel ausgezahlte Leistungen zurรผckzufordern. Selbst wenn es sich nur um einen Cent handelt und der Aufwand der Rรผckforderung mehr Kosten verursacht, als zurรผckgefordert werden.
Dabei zahlen Jobcenter systematisch zu wenig Kosten der Unterkunft an Betroffene von Hartz IV aus. Das liegt an einem gesetzlich verankerten Rundungsverfahren.
Hartz IV: Jobcenter zahlen systematisch zu wenig bei Bedarf fรผr Kosten der Unterkunft
Der “Nordkurier” berichtete von dem Fall eines Betroffenen in Neubrandenburg. Der Vermieter von Christian Gรถtz hatte die Betriebskosten zur Miete gesenkt und das Jobcenter bewilligte fortan einen Cent weniger als den eigentlichen Bedarf fรผr Kosten der Unterkunft.
โFรผr einen Einzelnen sind das nur 12 Cent pro Jahr. Aber wenn das Jobcenter so bei einer Million Leuten abrechnet, dann sind das 120.000 Euro Gewinn fรผr das Jobcenterโ, wunderte sich Gรถtz.
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Hartz IV: Rundung bei Kosten der Unterkunft fรผr zu geringeren Auszahlungen
Tatsรคchlich gibt es eine mathematische Erklรคrung fรผr das Problem der zu geringen รbernahme von Kosten der Unterkunft, also der Miete und Nebenkosten. Diese Kosten werden durch die Anzahl der Personen des Haushalts geteilt, im Falle von Gรถtz, der mit Lebensgefรคhrtin und Sohn zusammenlebt, durch 3.
Nachteilige Rundungen
Da das System lediglich mit zwei Nachkommastellen rechnet, fรผhrt dies immer bei einer ungeraden Anzahl an Bewohnern zu einer nachteiligen Rundung fรผr die Betroffenen. Aus einem Euro werden dann pro Bewohner 0,33 Euro. Aufsummiert zu 99 Cent, geht genau 1 Cent verloren.
Die Bedarfsgemeinschaft zahlt 514 Euro Miete, aufgeteilt auf drei Personen und auf zwei Nachkommastellen gerundet, ergibt das einen Leistungsanspruch von 117,33 Euro pro Betroffenem, was multipliziert mit 3 lediglich 513,99 Euro ergibt.
Dieses ungenaue Vorgehen ist jedoch durch das SGB II gedeckt, auch wenn es sich nachteilig auf die Betroffenen auswirkt.