Hartz IV: Zwangsräumung trotz einer positiven Gerichtsentscheidung

Das Jobcenter Bremen hat trotz Gerichtsentscheidung die Mietzahlungen eingestellt. Die Wohnung einer Bremer Leistungsberechtigten soll nun durch einen Gerichtsvollzieher geräumt werden.

Leistungsberechtigte trifft keine Schuld

Die betroffene Leistungsberechtigte lebt bereits seit sechs Jahren in Deutschland und hat seit mehreren Jahren Probleme mit dem Jobcenter. Im Januar dieses Jahres kündigte das Jobcenter an, die Zahlungen vollständig einzustellen. Grund hierfür sei ein angeblich nicht bestehendes Aufenthaltsrecht. Jedoch war die Leistungsberechtigte bereits seit 2012 in Deutschland gemeldet und hatte regelmäßig Lohnabrechnungen beim Jobcenter eingereicht. Nach EU-Recht hatte sie somit seit 2017 ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Dies hätte das Jobcenter aufgrund der Aktenlage erkennen müssen.

Die gegen die Einstellung der Leistung gerichtete Klage vor dem Sozialgericht hatte Erfolg. Das Jobcenter wurde verpflichtet, die Leistungen weiterhin zu zahlen. Über diese Entscheidung wurde das Jobcenter noch am selben Tag per Telefax informiert. Eine Mietzahlung durch das Jobcenter erfolgte trotz Gerichtsentscheidung jedoch nicht.

Räumung trotzdem zulässig

Trotz positiver Gerichtsentscheidung ist die Räumung der Wohnung zulässig. Bereits vor drei Jahren hatte das Jobcenter die Zahlung der Miete zeitweise eingestellt. Als Grund hierfür wurde angegeben, dass die Wohnung aufgrund von baulichen Mängeln nicht erhaltenswert sei. Durch dieses Vorgehen des Jobcenters entstanden Mietschulden und der Vermieter erwirkte einen Räumungstitel. Die Räumung wurde jedoch ausgesetzt, da das Jobcenter die Mietzahlung wiederaufgenommen und die Mietschulden mit einer Abtragungsrate von 50,00 EUR abgezahlt hatte. Eine Räumung der Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher ist daher zulässig, obwohl Miete und Mietrückstandszahlungen im März 2018 vollständig beglichen worden wären. Sollte das Jobcenter die Mietzahlungen wieder aufnehmen, liegt es demnach nur noch im Ermessen des Vermieters, ob die Räumung tatsächlich vollzogen wird.

Einigung zwischen Jobcenter und Vermieter

Die Zwangsräumung wurde letztlich abgesagt. Das Jobcenter Bremen und der Vermieter Grand City Proberty haben sich geeinigt. Das Jobcenter Bremen äußert sich zu diesem Fall lediglich damit, dass in jeder Behörde Fehler passieren.

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