Jobcenter Lingen wurde um mehr als 2.000 EUR betrogen

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Ein 32-jรคhriger Mann aus Lingen hat das Jobcenter um mehr als 2.000 EUR betrogen. Fรผr diesen Betrug erwartet ihn nun eine Haftstrafe von sechs Monaten.

Fragebogen vom Jobcenter falsch ausgefรผllt

Der Mann hatte im letzten Jahr einen Antrag auf Hartz IV beim Jobcenter gestellt. Ein Anspruch auf Hartz IV besteht jedoch nur, wenn man sich nicht in einer stationรคren Einrichtung wie einem Krankenhaus oder in einer Justizvollzuganstalt aufhรคlt. Im Fragebogen des Jobcenters kreuzte der Mann diese Frage mit โ€žNeinโ€œ an. Dem Mann war jedoch bereits bekannt, dass er in kรผrze eine Haftstrafe antreten muss und ihm somit keine Hartz IV-Leistungen zustehen.

Vorsรคtzliche Falschangabe fรผhrte zu einer Verurteilung

Im Strafverfahren gab der Mann an, erst spรคter gemerkt zu haben, dass das Jobcenter ihm Hartz IV-Leistungen in Hรถhe von monatlich 676,50 EUR รผberwiesen hat. Das Amtsgericht hielt diese Aussage jedoch fรผr unglaubwรผrdig. Aufgrund der vorsรคtzlichen Falschangabe wurde der Mann wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Mann zahlt Hartz IV-Betrรคge zurรผck

Der Mann legte zwar Berufung gegen das Urteil ein, nahm diese jedoch wieder zurรผck. Als Begrรผndung gab er kann, dass er unter einem Alkoholproblem leide. Dies sei jedoch kein Rechtfertigungsgrund fรผr einen Betrug. Die an ihn gezahlten Hartz IV-Betrรคge zahlt der Mann derzeit mit monatlich 150,00 EUR an das Jobcenter zurรผck.