Jobcenter Lingen wurde um mehr als 2.000 EUR betrogen

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Ein 32-jähriger Mann aus Lingen hat das Jobcenter um mehr als 2.000 EUR betrogen. Für diesen Betrug erwartet ihn nun eine Haftstrafe von sechs Monaten.

Fragebogen vom Jobcenter falsch ausgefüllt

Der Mann hatte im letzten Jahr einen Antrag auf Hartz IV beim Jobcenter gestellt. Ein Anspruch auf Hartz IV besteht jedoch nur, wenn man sich nicht in einer stationären Einrichtung wie einem Krankenhaus oder in einer Justizvollzuganstalt aufhält. Im Fragebogen des Jobcenters kreuzte der Mann diese Frage mit „Nein“ an. Dem Mann war jedoch bereits bekannt, dass er in kürze eine Haftstrafe antreten muss und ihm somit keine Hartz IV-Leistungen zustehen.

Vorsätzliche Falschangabe führte zu einer Verurteilung

Im Strafverfahren gab der Mann an, erst später gemerkt zu haben, dass das Jobcenter ihm Hartz IV-Leistungen in Höhe von monatlich 676,50 EUR überwiesen hat. Das Amtsgericht hielt diese Aussage jedoch für unglaubwürdig. Aufgrund der vorsätzlichen Falschangabe wurde der Mann wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Mann zahlt Hartz IV-Beträge zurück

Der Mann legte zwar Berufung gegen das Urteil ein, nahm diese jedoch wieder zurück. Als Begründung gab er kann, dass er unter einem Alkoholproblem leide. Dies sei jedoch kein Rechtfertigungsgrund für einen Betrug. Die an ihn gezahlten Hartz IV-Beträge zahlt der Mann derzeit mit monatlich 150,00 EUR an das Jobcenter zurück.

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