Hartz IV-Mehrbedarf bei krankhaftem Untergewicht

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Bei krankhaftem Untergewicht Mehrbedarf beim Jobcenter geltend machen
Bei krankhaftem Untergewicht kann ein Mehrbedarf beim Jobcenter geltend gemacht werden. Das entschied das Sozialgericht (SG) Gießen (Aktenzeichen: 22 AS 866/11 WA). Zuvor hatte die Hartz IV-Behörde einem Mann aus einer Gemeinde in der Wetterau zusätzliche Leistungen für eine krankheitsbedingte, kostenaufwändige Ernährung versagt.

Bei krankheitsbedingtem Untergewicht ist aufwändige Ernährung unumgänglich
Das Gewicht des Mannes betrug nur noch 55 Kilogramm bei einer Körpergröße von 184 Zentimetern. Sein Hausarzt stellt ihm ein Attest aus, nach dem er an einer pulmonalen Kachexie litt, eine Erkrankung, die durch starke Abmagerung mit abnehmender Lungenleistung gekennzeichnet ist. Um einer fortschreitenden Abmagerung mit allen Mitteln entgegenzuwirken, musste der Hartz IV-Bezieher möglichst kalorienreiche Kost zu sich nehmen. Das Jobcenter lehnte jedoch die Gewährung eines Mehrbedarfs für die kostenintensiven Lebensmittel ab. Pulmonalen Kachexie falle nicht unter die Erkrankungen, für die ein Mehrbedarf zu gewähren sei, so die Behörde. Daraufhin klagte der Mann vorm SG Gießen auf Übernahme der Kosten für seine aufwändige Ernährung.

Das Gericht entschied zu Gunsten des Hartz IV-Beziehers. Anders als das Jobcenter beurteilte das SG eine teurere, kalorienreiche Kost als Möglichkeit, dem Fortschreiten der Erkrankung entgegenzuwirken und bezog sich dabei auf eine Empfehlung des „Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge“ zum Thema Krankenkostenzulagen. Demnach sei davon auszugehen, dass ein Body-Mass-Index (BMI) von unter 18,5 und fortschreitender Gewichtsverlust in Folge einer Erkrankung zu einem regelmäßig erhöhten Kalorienbedarf führe. Der Kläger habe in den vergangenen vier Monaten fünf Kilogramm abgenommen und inzwischen nur noch einen BMI von 16,2. Der Mehraufwand für die kalorienreiche Ernährung müsse vom Jobcenter zusätzlich zum Regelsatz gewährt werden. Die genau Höhe solle die Behörde ermitteln. (ag)

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

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