Hartz IV: Jobcenter zahlen zu wenig Miete – jeder 5. muss selbst aufstocken

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Immer mehr Hartz IV Bezieher sind von einer Wohnkostenlücke betroffen. Das ergab eine kleine Anfrage der Fraktion “Die Linke” im deutschen Bundestag an die Bundesregierung. Demnach muss jeder fünfte Arbeitslosengeld II Bezieher selbst die Mietkosten vom Regelsatz aufstocken.

Im Durchschnitt 86 EUR Differenz zu den tatsächlichen Wohnkosten bei Hartz IV

Normalerweise werden die Wohnkosten in tatsächlicher Höhe übernommen. Allerdings nur, wenn die Wohnkosten den ortsüblichen Vorgaben der Jobcenter bzw. Kommunen entsprechen. Nun muss aber jeder fünfte Hartz IV Betroffene höhere Wohnkosten zahlen, als vom Jobcenter erstattet werden. Das ergab eine Antwort der Bundesregierung an die Fraktion “Die Linke”.

Die Differenz zwischen den tatsächlich anfallenden und den als angemessenen geltenden Wohnkosten wird als Wohnostenlücke bezeichnet. Diese Wohnkostenlücke beträgt im Schnitt 86 Euro. Diese Summe müssen die betroffenen Haushalte aus dem ohnehin zu niedrig bemessenen Regelbedarf aufwenden.

12 Prozent mehr Betroffene

Dieser Betrag ist allein in den vergangenen fünf Jahren um fast 12 Prozent gestiegen. Das Geld fehlt den Betroffenen für Essen, Bekleidung und Haushaltsführung, sie müssen sich die Wohnkostenlücke im wahrsten Sinne des Wortes vom Munde absparen.

Katja Kipping (Die Linke) erklärte dazu: “Dies Reglungen zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung und die Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen durch die Kommunen sind erkennbar unzureichend. Sie halten mit den steigenden Wohnkosten insbesondere in Ballungsräumen nicht Schritt.”

Unterversorgung führt zu Armut

“Für Hartz IV-Betroffene ist es ohnehin oft schwer Wohnraum zu finden. Dass sie häufig einen Teil des Regelbedarfes aufwenden müssen, führt zu eklatanter Unterversorgung und gravierender Armutsbetroffenheit”, so Kipping weiter.

Die Linke fordert die Bundesregierung dazu auf, “endlich zu handeln”. Es bedürfe “realistischere bundesweite Standards für die Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen”, so Kipping. Zumindest in den ersten zwei Jahren sollten die Wohnkosten in tatsächlicher Höhe übernommen werden. “Wer in Hartz IV fällt, sollte sich lieber auf die Jobsuche anstatt um die Suche einer neuen Wohnung kümmern können.”

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