Jobcenter drangsaliert junges Paar, weil es heiraten will
Die Allmachtsphantasien der Jobcenter scheint unbändig zu sein. Manche Behörden beachten dabei weder Recht noch Gesetz. Diese bittere Erfahrung musste nun auch ein junges Paar aus Ennigerloh (Kreis Warendorf) machen. Laut ihrer Angaben möchte die örtliche Behörde eine Hochzeit mit Drohung des Leistungsentzugs verhindern. Wir haben bei Herrn H.* und Frau S.* nachgefragt, was konkret passiert ist.
Frage: Mit welcher Begründung will das Jobcenter Ihnen verbieten, zu heiraten?
Ein konkretes Heirats-Verbot hat das Jobcenter nicht ausgesprochen. Aber es wurde von den Leistungssachbearbeitern über eine Hochzeitsgenehmigung gesprochen, die erteilt werden könne. Dazu wären allerdings benötigte Unterlagen wie z.B. Verdienstnachweis der zukünftigen Ehepartnerin und Nachweise über Mietkosten und Nebenkostenabrechnung im Falle des Zusammenziehens in eine gemeinsame Wohnung vorzulegen. Das kann ich auch alles noch nachvollziehen. Des Weiteren hieß es aber auch es müssen sämtliche Vermögensnachweise in Form von Kontoauszügen der zukünftigen Ehepartnerin, sowie Nachweise über eventuelle Bausparverträge und dergleichen vorgelegt werden. Wobei ich hier anmerken darf, dass meine zukünftige Ehefrau nicht als Leistungsbezieherin vom Jobcenter abhängig ist und daher bestenfalls die Verdienstbescheinigung eine relevante Rolle für „meine“ Neuberechnung der Leistungsbezüge gelten sollte. Denn die Kontoauszüge meiner zukünftigen Ehefrau sollten für das Jobcenter nicht relevant sein, da es auch in Zukunft getrennte Konten geben wird.
Frage: Was wird Ihnen angedroht, wenn Sie es doch tun sollten?
Auch hier hat das Jobcenter keine konkrete Aussage getroffen. Es wurden aber alle aktuellen Leistungszahlungen eingefroren mit der Aussage: „Damit es nicht zu einer Überzahlung kommt und weil zu prüfen sei in wie weit ich noch einen Leistungsanspruch habe.“ Da dem Jobcenter allerdings der genaue Hochzeitstermin mitgeteilt wurde hätte man seitens des Jobcenters die Zahlungen meines Erachtens nicht einfrieren dürfen. Denn meine laufenden Ausgaben werden ja auch nicht eingefroren und bestehen somit weiterhin. Und in der jetzigen Situation kann ich, dank des Jobcenters, eventuellen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Des Weiteren war der zuständige Leistungssachbearbeiter telefonisch seit fast einem Monat, nachdem ich das Jobcenter von meiner Hochzeitsabsicht am 03. Februar 2015 telefonisch in Kenntnis gesetzt habe, nicht erreichbar. Mir wurde seitens des Jobcenters am 03.Februar 2015 telefonisch (Meine zuständige Sachbearbeiterin Frau S. war zu dem Zeitpunkt schon nicht zu erreichen und Herr M. war in Vertretung am Telefon) nur mitgeteilt, dass ich meinen zuständigen Leistungssachbearbeiter anrufen sollte um einen Termin für ein persönliches Erscheinen ausmachen sollte. Den ich ja fast einen Monat lang nicht erreichen konnte um einen zeitnahen Termin auszumachen an dem ich die relevanten Unterlagen hätte vorlegen können. Insgesamt habe ich 8 mal auf anraten von Herrn M., jeweils Dienstags und Donnerstags, telefonisch versucht Frau S. zu erreichen.
Frage: Wie werden ihre nächsten Schritte aussehen?
Da ich ein Geduldsmensch bin habe ich ein weiteres Mal versucht meine zuständige Leistungssachbearbeiterin Frau S. beim Jobcenter telefonisch zu erreichen. Stattdessen war wieder Herr M. am Telefon und meinte Frau S. wäre nicht im Haus. Erst als ich Herrn M. dann mitteilte, dass ich den ganzen Vorgang, zwecks Termin und Neuberechnung der Leistungsbezüge und der hanebüchenen Hochzeitsgenehmigung, meinem Anwalt anvertrauen würde, wurde ich dann doch an Frau S. weiterverbunden und konnte somit einen Termin ausmachen an dem ich mir jetzt endlich die Klärung der ganzen Angelegenheit erhoffe. (*Namen der Redaktion bekannt)
Bild: Oliver Thaler / pixelio.de
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