Hartz IV: Jobcenter verweigern Verordnungen

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Eingliederungsmittel-Verordnung und Beschäftigungsförderung (BEZ § 16e SGB II): Verordnung der Bundesministerin wird von vielen Jobcentern „grundsätzlich nicht“ befolgt

29.03.2011

Nach Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) verweigern zahlreiche Jobcenter Verordnungen der Bundesarbeitsministerin. Die Verordnung, zugewiesene Mittel für Leistungen zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsförderung gemäß § 16e SGB II (Beschäftigungszuschuss alias JobPerspektive) grundsätzlich für diese Leistungen zu verwenden, wurde 2010 von vielen Jobcentern „grundsätzlich nicht“ befolgt. Von zugewiesenen 700 Millionen Euro (16e-Mittel) bzw. 771 Millionen Euro (einschließlich Verstärkungsmittel) wurden 2010 insgesamt 520 Millionen Euro für diese Leistungen ausgegeben.

In 139 Jobcentern wurden weniger als die Hälfte der zugewiesenen 16e-Mittel für diese Leistungen ausgegeben. Alles deutet darauf hin, dass im laufenden Haushaltsjahr die Verordnung von sehr vielen Jobcentern noch weniger befolgt wird als im Vorjahr. Die zum 1. Oktober 2007 in das SGB II (Hartz IV) eingeführte längerfristige Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wird zum Teil durch „billigere“ Varianten der geförderten Beschäftigung, u.a. die nicht im SGB II geregelte „Bürgerarbeit“, abgelöst.

Gemäß Eingliederungsmittel-Verordnung wird den Jobcentern ein Teil der Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ nach einem gesonderten Verteilungsschlüssel für „Leistungen zur Beschäftigungsförderung“ nach § 16e SGB II zugewiesen. In den Eingliederungsmittel-Verordnungen 2009, 2010 und auch 2011 heißt es dazu: „Diese Mittel sollen grundsätzlich für die Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch verwendet werden.“ (jeweils § 1 Abs. 4 Satz 2).

Im Haushaltsjahr 2010 wurden lediglich 520,0 Millionen Euro für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsförderung gemäß § 16e SGB II ausgegeben. Zur Verfügung standen dafür 700 Millionen Euro, einschließlich der „zusätzlichen Mittel“ (Verstärkungsmittel) gemäß § 1 Abs. 4 Satz 6 EinglMV 2010 insgesamt 771,2 Millionen Euro. In 258 (59,2%) der 436 Grundsicherungsstellen (Aurich und Norden zusammen) wurden 2010 weniger als 75 Prozent der zugewiesenen 16e-Mittel (16e-Mittel ohne die oben genannten Verstärkungsmittel) für die Beschäftigungsförderung gemäß § 16e SGB II ausgegeben. In 139 (31,9% der 436 Jobcenter) waren es weniger als 50 Prozent und in 48 (11,0%) sogar weniger als 25 Prozent der zugewiesenen Mittel (ohne Verstärkungsmittel).

Alles deutet darauf hin, dass im laufenden Haushaltsjahr (2011) die Verordnung der Bundesarbeitsministerin zur grundsätzlichen Verwendung der zugewiesenen 16e-Mittel für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsförderung von sehr vielen Jobcentern noch weniger befolgt wird als im Vorjahr (2010). Von den zugewiesenen 600 Millionen Euro, 100 Millionen Euro weniger als 2010, dürften im Haushaltsjahr 2011 deutlich weniger als die Hälfte für die Beschäftigungsförderung gemäß § 16e SGB II ausgegeben werden, sofern sich nicht grundsätzlich etwas an der Bewilligungspraxis ändert. Mitte Februar 2011 wurden nur noch lediglich 22.000 Beschäftigungsverhältnisse durch eine Beschäftigungszuschuss gemäß § 16e SGB II gefördert. (Februar 2010: 42.000) Bei Einführung dieses Instrumentes, zum 1. Oktober 2007, wurde von der damaligen Bundesregierung die Förderung von jahresdurchschnittlich 100.000 Beschäftigungsverhältnissen ab 2010 versprochen. Jetzt wird die zum 1. Oktober 2007 in das SGB II (Hartz IV) eingeführte längerfristige Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zum Teil durch „billigere“ Varianten der geförderten Beschäftigung, u.a. die nicht im SGB II geregelte „Bürgerarbeit“, abgelöst. (pm)