Nach und nach öffnen die Jobcenter wieder für den “Publikumsverkehr”. Das bedeutet, dass die Jobcenter wieder aktiv Hartz IV Beziehende zu Kontrollterminen einladen werden. Es ist damit zu rechnen, dass die sanktionsfreie Zeit damit wieder aufgehoben wird.
Im März hatten bundesweit alle Jobcenter aufgrund der Corona-Pandemie die Behördentüren geschlossen. Bereits zugesandte Termine wurden abgesagt und keine neuen mehr vereinbart. Die Leistungsträger traten in den Notbetrieb. Das soll nun wieder anders werden.
Ab Montag wieder Termine
Ab Montag wollen die Jobcenter wieder ihre Dienststellen schrittweise öffnen, teilte die Agentur für Arbeit mit. Zunächst wolle man nur “unbedingt notwendige persönliche Vorsprachen” vereinbaren. Demnach sollen nur “Kunden” einen Zutritt erhalten, die vom Jobcenter eine “Einladung” erhalten haben. “Zum Schutz sowohl der Kunden als auch der Mitarbeiter sind beim Betreten der Dienststellen die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten”, hieß es in einer Presseaussendung.
Die Sanktionspraxis rollt wieder an
Wer einen Termin selbst vereinbaren wolle, solle sich per Telefon oder Email an das zuständige Jobcenter melden. Die Bundesagentur für Arbeit erteilte im März an die Jobcenter allerdings folgende Weisung:
“Die derzeitige Situation macht persönliche Anhörungen nach § 24 SGB X nicht möglich. Im Hinblick auf mögliche Leistungsminderungen (§§ 31, 31a, 31b, 32 SGB II) kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass ein wichtiger Grund und/oder eine unzumutbare Härte vorliegt. Bis auf weiteres erfolgen daher keine Leistungsminderungen. Das Meldeverfahren findet nicht statt.”
Mit Öffnung der Jobcenter ist damit zu rechnen, dass die Weisung in den kommenden Tagen wieder zurück genommen wird. Die Sanktionspraxis wird also demnächst wieder starten.
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