Hartz IV: Jobcenter fordert nach 15 Jahren einen Cent zurück

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Nach ganzen 15 Jahren bekam der Kiosk-Besitzer Sevcan K. einen Rückforderungsbescheid vom Jobcenter. Als er den Rückforderungsbetrag las, traute er seinen Augen nicht! Genau einen Cent verlangte die Behörde aus zu viel gezahlten Hartz IV Leistungen zurück. Schließlich sei es zu einer Überzahlung gekommen. Allein die Briefmarke kostete jedoch ein Vielfaches mehr.

Seit Jahren streitet sich die Politik um Mini-Rückforderungen. Der Aufwand, der betrieben wird, um Kleinstbeträge zurück zu holen, übersteigt bei weitem den Ertrag. Gerade bei Forderungen einiger Cent-Beträge wirkt die Gründlichkeit grotesk.

Vor 15 Jahren kurz auf Hartz IV angewiesen

Der Betroffene wandte sich an die Presse. Gegenüber dem Blatt “express” sagte er: „Das Jobcenter fordert von mir 1 Cent. Ich war vor über 15 Jahren zwischen zwei Jobs kurz arbeitslos und habe Geld vom Jobcenter bekommen. Offenbar 1 Cent zu viel.“

Für Sevcan K. ist die Forderung des Jobcenters ein Behördenklamauk. „Allein die Briefmarke kostet doch schon das Vielfache“, sagt er.

Jobcenter entschuldigt sich

Das Jobcenter reagierte auf eine Presseanfrage und entschuldigte sich: „Wir bedauern, dass es durch das Schreiben zu Irritationen gekommen ist und stornieren die Forderung selbstverständlich. Wir haben bereits technische Anpassungen in Auftrag gegeben, um zukünftig solche Schreiben zu verhindern“, stellte der Sprecher der Behörde klar.

Dennoch sei das Jobcenter dazu verpflichtet, auch Kleinstbeträge gesetzlich einzutreiben. „Einnahmen sind vollständig und rechtzeitig zu erheben.“ Jeoch würde bei Beträge unter einem Euro davon Abstand genommen, diese tatsächlich einzutreiben.

Die Leiterin des Kölner Jobcenters entschuldigte sich ebenfalls. „Solche Kleinbeträge holen wir nicht ein, dies war ein Fehler, und es tut uns leid. Wir werden unsere Verfahren dazu noch einmal überprüfen, um diese Art der Rückforderungen noch besser zu vermeiden“, betonte sie. Es würde sich hierbei um einen Einzelfall handeln.

Bundesagentur gibt mehr Geld für Rückforderungen aus, als sie einnimmt

Jedes Jahr aufs Neue vermeldet die Bundesagentur für Arbeit eine Steigerung bei den Ausgaben für den Verwaltungsapparat. So wurden beispielsweise 72 Millionen Euro nur dafür verwendet, um rund 30 Millionen Euro Überzahlungen per Mahnverfahren wieder einzuholen. Jedes normale Unternehmen würde diese offensichtliche Diskepanz erkennen und gegensteuern.

Dabei geht es nicht nur um Minimalbeträge, sondern auch um “ein paar Euro”. Aber selbst dann übersteigen die Kosten zur Eintreibung ein Vielfaches die Forderungen.

Politik fordert sinnvolle Bagatellgrenzen

Die Linke kritisiert schon längerer Zeit, das Fehlen einer sinnvollen Bagatellgrenze. Wirtschaftlich und sozial mache es keinen Sinn, Kleinstbeträge mit Mahnverfahren einzuholen. “Bei den Ärmsten wird mehr Geld fürs Eintreiben von Minibeträgen ausgegeben, als reinkommt”, stellte Linken-Politikerin Katja Kipping fest.

Es sei eine Gründlichkeit bei den Armen, die bei den Reichen fehle, die teilweise Steuerbetrug im großen Stile betreibe. Daher fordert ihre Partei die Einführung einer Bagatellgrenze zwischen 50 und 100 Euro.

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