Hartz IV: Jobcenter-Briefstempel verstößt gegen Datenschutz

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Vor Jahren konnten wir erreichen, dass die Jobcenter damit aufhören ihre Logos auf die Briefumschläge zu drucken. Nun beginnen wieder einzelne Behörden, ihre Logos auf die Umschläge zu drucken, wie ein Beispiel aus Hamburg zeigt.

Logo des Jobcenters auf dem Briefumschlag verstößt gegen den Datenschutz

Ein deutlich sichtbares „Logo“ der Jobcenter auf dem Briefumschlag verstößt gegen den Datenschutz. Bürgereingaben, Beiträge bei gegen-hartz.de und entsprechende Anfragen von Mitarbeitern aus den Jobcentern bei dem Datenschutzbeauftragten hatten seinerzeit dafür gesorgt, dass die Logos verschwinden.

Nachbarn können Leistungsbezug deuten

Denn aufgrund der Größe des Logos können Dritte auch aus einiger Entfernung und bereits bei flüchtiger Betrachtung erkennen, dass der Empfänger der Briefsendung Post vom Jobcenter erhält und damit regelmäßig ein Hartz IV-Leistungsempfänger sein wird. Eine solche zusätzliche Kennzeichnung der Briefumschläge ist nicht notwendig, um unzustellbare Briefe sicher an den Absender zurückzusenden. Das Jobcenter druckt in der Regel seine Absenderadresse in kleiner Schriftgröße im Sichtfenster auf. Bei geschlossenen Briefumschlägen reicht eine diskrete Absenderangabe auf der Rückseite des Briefumschlages.

Datenschutzbeauftragten eingeschaltet

Inge Hannemann, ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin und Hartz IV Kritikerin hatte auf einen aktuellen Fall in Hamburg aufmerksam gemacht. “Wir fordern die Jobcenter in Hamburg daher auf, den Datenschutz der Leistungsberechtigten unbedingt wieder einzuhalten”, mahnt Sebastian Bertram von “gegen-hartz.de”. Eine entsprechende Beschwerde hierüber ging beim zuständigen Datenschutzbeauftragten bereits ein. (Bild: Inge Hannemann)

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