Hartz IV: Jetzt Schulbuchkosten massenhaft beantragen (mit Musterantrag)

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Regelbedarfe reichen nicht aus, um Schulbuchkosten zu decken

Hartz IV und einkommensschwache Haushalte belasten die zum Teil hohen Gebühren und Anschaffungskosten für den Schulbesuch ihrer Kinder. Obwohl das Bundessozialgericht in zwei aktuellen Urteilen entschieden, dass ein zusätzlicher Anspruch für Schulbuchkosten besteht, weigern sich vielerorts die Jobcenter diesen auszuzahlen.

Die schulpolitische Sprecherin, Sonja Neuhaus (Linke in NRW) mahnt daher in einer aktuellen Mitteilung: „Von kostenloser Schulbildung kann in NRW keine Rede sein. Die Lehrmittelfreiheit existiert nur auf dem Papier.“ Denn überall werden die Eltern übermäßig belastet und erhalten kaum Hilfen.

Aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts bestätigen den Anspruch

Das Bundessozialgericht hatte jedoch unlängst in zwei aktuellen Urteilen entschieden, dass ein zusätzlicher Anspruch auf Schulbuchkosten besteht, wenn nicht durch die Länder Regelungen existieren, die einkommensschwache Haushalte entlasten und eine Lernmittelfreiheit garantieren. (BSG B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R). Ein solcher Anspruch besteht trotz der zahlreichen Reformen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum 1. August.

Zudem haben auch zwei Sozialgerichte geurteilt, dass ein solcher Anspruch sich auch auf die Übernahme der nach landesgesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Eigenanteile oder Selbstbehalte für Schulbücher besteht. (SG Köln S 40 AS 352/19; SG Düsseldorf – S 35 AS 3046/19 ER).

Wie die Erwerbslosenhilfe Tacheles e.V. aus Wuppertal betont, sollten Eltern “massenhaft” Schulkosten bei den Jobcentern beantragen, “um dadurch diesen Anspruch für alle erkennbar und spürbar durchzusetzen.” Das gelte, weil die geringen Regelbedarfe im SGB II, im SGB XII und beim AsylbLG nicht ausreichen, um die Schulkosten zu decken.

Hier ein entsprechender Musterantrag Schulbuchkosten:

An das Jobcenter….Straße….Plz/Ort….Antrag auf Zuschuss für die nicht gedeckten Schulbuchkosten als Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II BGNr.:….

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich für mein/meine Kinder
——————————————————– geb. ……………………………………..

 ——————————————————– geb. ……………………………………..
——————————————————– geb. ……………………………………..
einen Zuschuss in Höhe von ………………. € für die Beschaffung von bzw. Eigenanteil für Schulbücher.

Begründung: Laut Mitteilung der Schule/Schulverwaltungssamt betragen die Kosten für Schulbücher, die ich auf eigene Kosten beschaffen muss …………….€ (siehe Anlage). Diese Kosten sind nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG v. 08.05.2019 – B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R) als zusätzlicher Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II vom Jobcenter zu übernehmen. Eigenanteile oder Zuzahlungen zu den Schulbuchkosten gehören In der Folge zu dem vom Jobcenter zu übernehmenden Bedarf (SG Köln v. 29.05.2019 – S 40 AS 352/19; SG Düsseldorf v. 5.08.2019 – S 35 AS 3046/19 ER).
Vorsorglich erkläre ich, dass ich von der Stellung des Antrages, keinen Abstand nehmen werde. Sollten Sie diesen Anspruch ablehnen, erwarte ich einen begründeten, rechtmittelfähigen Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen…

Der Musterantrag kann auch hier bei Tacheles e.V. heruntergeladen werden.

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