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Deutliche Verbesserungen für Kinder und Jugendliche bei den Teilhabeleistungen ab sofort
Ab dem 1. August 2019 sollen im Rahmen des Bildungs-und Teilhabe-Gesetzes die Leistungen für Kinder im Hartz IV Bezug steigen. Vor allem Schüler profitieren von den erhöhten Leistungen. Darüber hinaus gelten die Verbesserungen auch für Kinder deren Eltern den Kinderzuschlag, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten. Die Leistungen werden nur dann gewährt, wenn Berechtigte nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, eine Allgemein- oder Berufsbildene Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Anstieg des Teilhabebetrages von 10 auf 15 Euro
Bedürftige Kinder und Jugendlichen sollen mehr am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen. Statt dem bisherigem Betrag von 10 Euro, soll es ab sofort 15 Euro pro Monat geben. Dieser Betrag gilt für Sport, Spiel, Kultur und Freizeit. Das Geld kann nicht nur für Vereinsbeiträge (wie bislang) genutzt, sondern auch für Ausrüstungsgegenstände und andere Teilnahmebedarfe verwendet werden. Hier muss per Antrag deutlich gemacht werden, dass die Aufwendungen aus dem Regelbedarf nicht zu decken sind.
Mehr Geld für Bildung und Schulbedarf
Bislang wurden insgesamt 100 Euro pro Jahr für Schulutensilien in 2 Raten gezahlt. Nun stehen 100 EUR für das erste und 50 Euro für das zweite Schuljahr zur Verfügung. Der erste Betrag wird zum Anfang des ersten Schuljahres gezahlt und der zweite zum Beginn des zweiten Schuljahres. Zum Schulbedarf gehören Sportsachen, Ranzen, Schreib- und Zeichenmaterialen, Taschenrechner, Stifte, Radiergummi, Rechenmaterialen, Geodreieck, Schnellhefter, Zirkel und alles weitere, was zum Unterricht benötigt wird.
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Kein Eigenanteil für Mittagessen
Eltern müssen ab sofort keinen Eigenanteil mehr für das Mittagessen in der Schule, Kindergarten oder Kindertagespflege zahlen. Kinder sollen täglich kostenlos ein Mittagessen erhalten.
Kein Eigenanteil für Schulbeförderung
Auch der Eigenanteil für die Beförderung zur Schule fällt weg. Kinder aus Hartz IV oder Sozialhilfe Familien bekommen kostenfrei eine Monats- bzw. Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel.
Nachhilfe auch ohne Versetzungsgefahr
Konnten bislang nur Schüler Nachhilfe per Antrag erhalten, deren Versetzung gefährdet war, können nun alle Schüler Nachhilfestunden in Anspruch nehmen. Hier muss separat ein Antrag gestellt werden. Das gilt auch, wenn Lernförderung bei Legasthenie von Nöten ist.
Keine Kita-Gebühren für Hartz IV Familien
Eine wesentliche Erleichterung ist der Wegfall von Kita-Gebühren. Im Zuge des “Gute-Kita-Gesetzes” sollen Eltern von KiTa-Gebühren ab dem 1. August 2019 befreit werden.
Anträge werden deutlich erleichtert
Die Leistungen aus dem Bildungspaket müssen nicht mehr gesondert beantragt werden. Nur die Nachhilfestunden und Lernförderung müssen per Antrag eingereicht werden. Zudem ist das Abrechnungsverfahren für Schulen erleichtert worden. Hier gab es immer wieder Streit vor den Gerichten. Die Schulen können Anträge für Schulausflüge und Klassenfahrten gesammelt bei den zuständigen Trägern beantragen.
Wo die Anträge für Teilhabeleistungen stellen?
Hartz IV Bezieher stellen den Antrag beim Jobcenter, Wohngeld Berechtigte beim Wohngeld-Amt, Sozialhilfe und Sozialgeld Bezieher beim Sozialamt und Kinderzuschlag Bezieher bei der Familienkasse.
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