Verschiedene Gerichte sehen einen zusätzlichen Hartz IV Bedarf und Anspruch für Schüler und Schülerinnen, die aufgrund der Pandemie Homeschooling machen müssen. Um auch von Zuhause dem Unterricht zu folgen, werden technische und digitale Geräte benötigt. Schüler benötigen hierfür einen Drucker, Druckerpatronen, einen Internetfähigen Computer und Tastatur.
Antrag beim Jobcenter stellen
Anspruchsberechtigte sollten deshalb ihren Anspruch geltend machen und einen Antrag auf digitale Endgeräte auf Zuschussbasis, nebst Zubehör wie Bildschirm, Tastatur, Maus, Drucker und 3 Druckerpatronen für den Schulunterricht nach § 21 Abs. 6 SGB II beim zuständigen Jobcenter stellen. Die Initiative “Basta” hat hierzu einen Musterantrag erstellt, der verwendet werden kann.
Musterantrag-
Antrag auf digitale Endgeräte auf Zuschussbasis, nebst Zubehör wie Bildschirm, Tastatur, Maus, Drucker und 3 Druckerpatronen für den Schulunterricht nach § 21 Abs. 6 SGB II
Begründung:
Die Anschaffung eines internetfähigen Endgeräts ist im Fall der pandemiebedingten Schulschließung zur Verwirklichung des Rechts meines Kindes auf Bildung und Chancengleichheit erforderlich. Es liegt eine atypischen Bedarfssituation vor. Die bestehende Möglichkeit, Schulaufgaben in ausgedruckter Form in der Schule abzuholen, ist kein die Modalitäten der Computernutzung entsprechender Ersatz.
Die Kosten für die Anschaffung eines internetfähigen Computers nebst Zubehör zur Teilnahme am pandemiebedingten Hausschulunterricht sind nicht im Regelbedarf berücksichtigt und stellen grundsätzlich einen Mehrbedarf dar, der § 21 Abs. 6 SGB II in verfassungskonformer Auslegung unterfällt (Anschluss an LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Mai 2020, L 7 AS 719/20 B ER; Anschluss an BSG, Urteil vom 8. Mai 2019, B 14 AS 13/18 R). Ein Smartphone wäre für die Erledigung von Aufgaben und Beschaffung von Lernmaterial aufgrund des kleinen Formats ungeeignet. (LSG Thüringen, Beschluss vom 8. Januar 2021- L 9 AS 862/20 B ER).
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