Hartz IV: Goldene Regeln fรผr den ARGE-Alltag
Immer wieder kommt es zu Problemen mit und bei den ARGEn. Die Grรผnde hierfรผr sind vielfรคltig:
* Antrรคge werden aus Unwissenheit zu spรคt oder gar nicht gestellt.
* Antragsteller finden sich nicht zurecht im ARGE-Dschungel.
* Sie kennen ihre Rechte nicht und sind von den vielen Paragrafen รผberfordert.
* Sie werden hรคufig falsch bzw. gar nicht informiert.
* Sie werden vertrรถstet, weggeschickt und zwischen den Abteilungen hin- und hergeschoben.
* Die SB kennen sich selbst nicht aus oder wollen sich einfach nicht auskennen.
* Die “Sparwut” der Leistungstrรคger wird rigoros und rรผcksichtslos umgesetzt.
Diesen Teufelskreis kann nur durchbrechen, wer informiert ist! Zahlreiche Ratgeber zu diversen Themen findet ihr hier in unserem Forum. Doch es gibt einige grundsรคtzliche Regeln, die immer gelten. Wir haben diese mal fรผr euch zusammengefasst, um euch einen Leitfaden durch den ARGE-Dschungel an die Hand zu geben.
1. Antrรคge rechtzeitig stellen, d. h. sofort, wenn der Bedarf bekannt ist!
2. JEDER im Alter von 15 โ 65 Jahren hat ein Anrecht darauf, einen Antrag auf Sozialleistungen zu stellen. Hiermit ist nicht nur der Antrag auf ALG II gemeint, sondern z. B. auch ein Antrag auf Erstausstattung, Kaution etc.
(ยง 36 Abs. 1 SGB I, ยง 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II)
3. Geht NICHT alleine zur ARGE. Ihr habt ein Recht auf Anwesenheit eines Beistandes. Nehmt dieses Recht unbedingt wahr. Es ist zu eurem eigenen Schutz. (ยง 13 Abs. 4 SGB X)
4. Achtung: Ein Antrag ist nicht mit dem Antragsformular zu verwechseln! Das Formular ist nur eine โArbeitshilfeโ fรผr die SB. Also, wenn ihr selber einen Brief verfasst und diesen einreicht, dann ist auch das ein Antrag. Mit “Antragโ ist nรคmlich im juristischen Sinne eine (einseitige) Willenserklรคrung gemeint, welche nicht zwangslรคufig auf einem Formular erfolgen muss.
5. Die SB haben die Pflicht, diese Antrรคge anzunehmen. Also, nicht abwimmeln lassen. Zeit ist ein enorm wichtiger Faktor, da die Antrรคge ab dem Datum gelten, an dem sie eingereicht wurden!
(ยงยง 16 und 17 SGB I)
6. Die SB der ARGE weigern sich partout, euren Antrag anzunehmen? Auch hierfรผr gibt es eine Lรถsung: Auch ein โfalsches Amtโ, das fรผr euer Anliegen nicht zustรคndig ist, darf euch nicht abwimmeln und muss euren Antrag entgegennehmen und an die zustรคndige Stelle weiterleiten . Auch in diesem Fall gilt: Empfang quittieren lassen!
(ยง 16 Abs. 1, 2 & 3 SGB I)
7. Wird behauptet, der Antrag kรถnne nicht angenommen bzw. bearbeitet werden, weil z. B. Unterlagen fehlen, gar kein Anspruch bestehe oder รคhnlicher Unfug, dann lasst euch davon nicht beeindrucken. Diese Aussagen sind falsch! Auch ein unvollstรคndiger Antrag ist ein Antrag und muss angenommen werden. Fehlende Unterlagen solltet ihr jedoch ganz fix nach reichen, damit รผber den Antrag schnell entschieden werden kann. Ob Anspruch besteht oder nicht, kann und sollte erst nach Prรผfung eures Antrags entschieden werden.
ACHTUNG: Weder die Melde-/Ummeldebescheinigung, noch ein geรคnderter Ausweis sind fรผr den Antrag erforderlich! Die Forderung von Melde-/Ummeldebescheinigung und/oder geรคndertem Ausweis ist nicht nur unbillig, sondern ein versuchter Betrug. Die รnderung des Ausweises und die Melde-/Ummeldebescheinigung kรถnnen erst nach einem Umzug erfolgen. Die Differenz zwischen Umzugsdatum und Ummeldung – zumal ihr 7 Tage Zeit habt, euch umzumelden – wรผrdet ihr demnach vom Amt nicht erhalten.
8. Der sicherste Weg ist immer ein schriftlicher Antrag! Unbedingt einen schriftlichen Bescheid anfordern. Das ist euer gutes Recht und die Voraussetzung, um eine Entscheidung des Amts vor Gericht รผberprรผfen lassen zu kรถnnen.
(ยง 33 Abs. 2 SGB X)
9. Fertigt von jedem Formular bzw. Schriftstรผck, das ihr bei der ARGE einreicht, eine Kopie fรผr eure Unterlagen an!
10. Lasst euch unbedingt den Empfang quittieren! Entweder auf eurer Kopie des Formulars oder, bei formlosen schriftlichen Antrรคgen, auf eurer Kopie des Briefes. Sollte dies nicht mรถglich sein (Wochenende, ARGE geschlossen etc.), dann gibt es zwei Mรถglichkeiten:
a) Ihr werft den Brief im Beisein eines Zeugen in den Hausbriefkasten.
b) Ihr versendet den Brief per Einschreiben mit Rรผckschein.
Dies gilt auch, wenn euch eine Eingangsbestรคtigung rigoros verweigert wird!
WICHTIG: Ein Telefax, auch mit Sendebericht, hat KEINE Beweiskraft!
11. Gebt NIEMALS eure Originale (Mietvertrag, Kontoauszรผge etc.) aus der Hand! Diese gehen zu leicht verloren oder es wird spรคter behauptet, ihr hรคttet sie nie eingereicht. Ohne eure Originale habt ihr keine Beweismittel mehr in der Hand, falls es zu Problemen kommen sollte. Lasst euch also nicht einlullen von Sรคtzen wie: โIch schicke ihnen die Sachen dann zu.โ oder โSie kรถnnen die Unterlagen dann beim nรคchsten Termin wieder mitnehmenโ. Wenn die/der SB angeblich keine Zeit oder keine Lust hat, dann packt eure Unterlagen wieder ein. Lasst euch einen neuen Termin geben oder besteht darauf, dass man sich jetzt die Zeit fรผr euch nimmt!
12. Fรผr alle Originale, die ihr nur vorzeigen mรผsst (z. B. Mietvertrag, Kontoauszรผge), gilt:
NUR angucken! โ NICHT anfassen! Kopien sind i. d. R. unnรถtig, da ein Vermerk in eurer Akte, dass die Dokumente zur Einsicht vorgelegt wurden, vรถllig ausreicht.
13. Wichtig! Die/Der SB ist NICHT euer “Beichtvater”! Zu oft wird versucht, auf die “freundliche Tour” an Informationen zu gelangen, die fรผr die Antragsbearbeitung absolut nicht relevant sind. Ein gesundes Misstrauen ist hier durchaus angebracht. Im Zweifel fragt also nach, wofรผr genau die Angaben benรถtigt werden. (aus Hartz IV Forum, 04.12.2008)