Hartz IV Gesetzeslücke bringt Betroffene in Geldnöte

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Wer einen neuen Job gefunden hat und sich bei Hartz IV abmeldet, wird mit einer Versorgungslücke konfrontiert. So erging es auch Jürgen F. aus Paderborn.

Vor einigen Jahren hat Jürgen F. seinen Arbeitsplatz bei einem großem Paderborner Unternehmen verloren. Seit dem musste er erst Arbeitslosengeld 1 und danach Hartz IV beantragen, weil alle Bewerbungsbemühungen bislang nicht fruchteten.

Endlich einen neuen Job gefunden

Dann endlich konnte der Paderborner einen Aushilfsjob ergattern, der allerdings auf einige Wochen befristet war. Beginn der Tätigkeit war der 1. März, wie Jürgen F. gegenüber der Zeitung “Neue Westfälische” berichtet.

Pflichtbewusst meldete er dem Jobcenter den Beginn der neuen Tätigkeit. Das Jobcenter stellte daraufhin alle Hartz IV Zahlungen ab März ein. Doch das löste bei Jürgen F. akute finanzielle Nöte aus.

Jobcenter stellte Hartz IV Leistungen ein

Denn das Jobcenter zahlt die Hartz IV Leistungen zum Beginn des Monats. Demnach erhielt er die letzte Zahlung Anfang Februar. Das Gehalt bekommen Arbeitnehmer allerdings erst zum Monatsende. Wer also zum 1. März eine Arbeitsstelle antritt, bekommt in aller Regel erst Ende März das erste Gehalt.

Das bedeutet, dass alle Fixkosten wie Strom, Gas, Miete, Telefon und Internet nicht beglichen werden können, da diese Kosten bereits zum Monatsanfang vom Konto eingezogen werden.

“Nach Jahren in der Arbeitslosigkeit sind alle Rücklagen aufgebraucht”, sagt Jürgen F. im Gespräch mit der Zeitung. Von dem geringen Hartz IV Satz können auch keine Gelder zurückgelegt werden.

Jobcenter kennt das Problem

Im zuständigen Jobcenter kenne man das Problem, wie Helmut Vonnahme, Leiter des Bereichs Leistungsgewährung beim Jobcenter Kreis Paderborn auf Anfrage der Zeitung bestätigte. Leistungen nach dem SGB II werden zu Beginn des Monats gezahlt, weil dann die Leistungsbezieher das Geld dann auch benötigen.

Wenn Einkünfte zu erwarten seien, würden diese voll angerechnet. Das gelte auch, wenn die Einkünfte erst am Ende des Monats zu erwarten sind. Das ist so im Gesetz vorgeschrieben, bestätigt der Leiter der Leistungsgewährung.

Darlehen vom Jobcenter einzige Möglichkeit

Betroffene könnten allerdings ein Darlehen für die Übergangszeit beim Jobcenter beantragen, um die notwendigen Kosten zu begleichen. Das Darlehen müsse aber zurückgezahlt werden, weshalb viele Betroffene dieses “Angebot” nicht in Anspruch nehmen würden.

Oftmals seien nämlich die Menschen hoch verschuldet, weshalb Inkasso-Unternehmen, die mitkommen, dass der Schuldner Geld verdient, offene Forderungen vollstrecken.

Spätere Meldung führt zum Bußgeld

Manche melden deshalb die neuen Arbeitsstelle erst später und verheimlichen gegenüber dem Jobcenter die zu erwartenden Einkünfte. Das allerdings ist dann “Leistungsbetrug” und führt mindestens zu einem Bußgeld.

Der leitende Jobcenter-Mitarbeiter betonte, dass die Behörde “bemüht sei, in solchen Fällen zu helfen”. Allerdings müssten sich die Träger der Grundsicherung an die Weisungen und Gesetze halten. Daher müsse der Gesetzgeber die Regelungen an dieser Stelle unbedingt nachbessern.

Vom guten Willen des Arbeitgebers abhängig

Oftmals sind die Betroffenen also vom guten Willen des Arbeitgebers angewiesen. Eventuell zahlt der Chef den ersten Lohn bereits Mitte des Monats, der Stromversorger schickt nach Anruf nicht gleich eine Mahnung oder der Vermieter akzeptiert, dass die Miete in kleinen Raten gezahlt wird.

“Da wird Leben zu Kunst”, beklagt Jürgen F. Wer einen längerfristigen Job ergattert hat, bei dem renke sich das dann längerfristig wieder ein. Doch wer nur einen befristeten Arbeitsplatz gefunden hat, bei dem verursacht die Gesetzeslücke große Probleme.

Wozu eigentlich?

“Jeder, der nach so einer Durststrecke wieder anfängt zu arbeiten, hat diese Schwierigkeiten”, bestätigt auch Jobcenter-Bereichsleiter Helmut Vonnahme. Und das motiviere die Menschen nicht, einen Kurzzeitjob überhaupt anzufangen. “Das machen die Menschen drei, vier Mal und dann fragen sie sich: Wozu eigentlich?” Weiteres zu diesem Thema auch hier:  Hartz IV-Lücke: Übergangszeit von ALG II in den Job oder Rente

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