Alleinerziehend: Ein Weg um aus Hartz IV rauszukommen

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Vor allem Alleinerziehende sind in Deutschland von Hartz IV betroffen. Das bedeutet aber auch, dass Betroffene ständig bürokratische Auflagen und Anfragen des Jobcenters erfüllen müssen. Zudem reicht das Geld meistens kaum aus, um die Familie zu ernähren.

Manchmal reichen 700 Euro brutto

Diese Rechnung zeigt, dass bereits ein 700 Euro Brutto Job ausreichen könnte, um keine Hartz IV Leistungen beantragen und beziehen zu müssen. Nicht immer ist das tatsächlich möglich, es kommt auf die persönlichen und familiären Umstände an.

Sind die Kinder zum Beispiel zu klein, können alleinerziehende Mütter oder Väter meist keinen Halbtagsjob annehmen. Zudem muss auch ersteinmal eine Arbeitsstelle gefunden werden, was in vielen Regionen auch nicht immer einfach ist. Viele Arbeitgeber stellen zudem ungern Alleinerziehende ein.

Wenn aber die Möglichkeit besteht, ein Jobangebot anzunehmen, ist folgendes Rechenbeispiel hilfreich, um vorweg planen zu können.

Ein Rechenbeispiel

Ein einfaches (reales) Beispiel: Karin*, Alleinerziehende, 2 Kinder (8, 10J). Die Warmmiete beträgt 618€. Karin bekommt Kindergeld: 438€ Unterhaltsvorschuss: 472€ Jobcenter: 980€. Nach Zahlung der Miete bleiben 1272€. Davon sind alle laufenden Kosten z.B. Strom und Telefon zu zahlen. Wenn Karin eine Stelle mit 700€ Brutto findet, hat sie 560€ Netto.

Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld

Vom Jobcenter erhält Karin noch 640€ und hat nun nach Zahlung der Miete 1492€ zur Verfügung. Immerhin 220€ mehr als zuvor. Nach 6 Monaten Arbeit hat sie Anspruch auf 246 Euro Kinderzuschlag und 402€ Wohngeld und damit mehr als vom Jobcenter. Damit hat Karin nach Mietzahlung 1500€ und kann sich vom Jobcenter lösen.

Zusätzlich können Bildung und Teilhabe Leistungen beantragt werden und eine Zuzahlungsbefreiung (z.B. für den Hort) bliebe erhalten. Wenn Karin mehr verdient, bleiben Ihre Ansprüche noch lange erhalten.

Bei 1500€ Brutto = 1201€ Netto würde sie noch 171€ Wohngeld und 206€ Kinderzuschlag erhalten und hätte nach Mietzahlung noch 1870 €. Wohngeld gibt es nicht mehr ab ca. 2000 € Brutto (=1534€ Netto). Aber es gibt noch 153 € Kinderzuschlag, nach Mietzahlung bleiben dann 1979€.

Wenig Kinderzuschlag aber Leistungen für Bildung und Teilhabe

Das sind 707€ mehr als Hartz IV. Kinderzuschlag läuft bei ca 2550€ Brutto (=1860€ Netto) aus. Dann gibt es noch 7€ Kinderzuschlag und damit weiter Bildung und Teilhabe und die Gebührenbefreiung. Nach Mietzahlung sind dann noch 2159€ zum Leben übrig. Das sind immerhin 887€ mehr als Hartz IV.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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