Hartz IV-Lücke: Übergangszeit von ALG II in den Job oder Rente

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Übergangszahlungen im Monat der Job-Aufnahme oder Rente?

Wenn Hartz IV Beziehende einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben oder in Rente gehen, tritt eine Versorgungslücke auf. Denn: Hartz IV Leistungen werden immer am Anfang des Monats gezahlt. Lohn und Rente werden in der Regel erst am Ende des Monats überwiesen. Von was also in der Zwischenzeit leben?

Lohn erst nach “getanener Arbeit”

In der Regel zahlen Arbeitgeber den Lohn erst nach “getanener Arbeit”. Das bedeutet, erst nach dem Arbeitsmonat überweist der Arbeitgeber das Arbeitnehmer-Entgelt. Ebenso überweist auch der Rententräger am Ende des Monats. Wer sich also gerade in dem Übergangsmonat befindet, wird merken, dass eine finanzielle Lücke entsteht.

Beispiel: Im November 2019 geht Klaus Müller in Rente. Bis zur Rente hat Herr Müller Leistungen nach dem SGB II erhalten. Die Rente wird am Ende des Monats überwiesen. Dadurch entsteht eine Versorgungslücke. Kleidung, Essen, Trinken und vor allem die Miete müssen bezahlt werden. Wie soll Herr Müller den November überstehen?

Im Grundsatz gilt, das Einkommen wird in dem Monat angerechnet, in dem es zufließt (Zuflussprinzip). Wer also Rente oder ein Einkommen bekommt, erhält dann kein Hartz IV. Dazu der Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich: “Dieser Leistungsausschluss gilt jedoch erst dann, wenn Sie die Rentenzahlung auch tatsächlich erhalten haben. Folglich kann das Jobcenter nicht die Leistungen streichen, nur weil die Rentenversicherung Ihren Anspruch berechnet. Ähnlich verhält es sich bei einem neuen Job.”

Ein anderer Fall ist, wenn das Novembergehalt aus regulärer Beschäftigung aus der Novemberarbeit erst im Dezember kommt. Vielfach zahlen nämlich Arbeitgeber erst am 1. des Folgemonats das Gehalt. “Das hätte zur Folge, dass Ihnen im November noch Ihr „normaler“ Hartz 4-Satz gezahlt werden würde”, so Rechtsanwalt Hammerich. Folglich entsteht keine Finanzierungslücke.

Antrag auf Darlehen beim Jobcenter

Was also tun, wenn die Versorgungslücke auftritt? Eine Möglichkeit bietet das SGB II. Das Jobcenter kann ein Darlehen gewähren. Dafür ist ein formloser Antrag ausreichend. Allerdings sollte die Situation erklärt werden. Es sollte genau Die Behörde wird dann den Einzelfall prüfen und ausrechnen, wie viel Geld es gewährt. Das Darlehen wird jedoch nur maixmal den Grundbedarf decken. Zudem wird das Jobcenter Sicherheiten verlangen.

Das Darlehen muss dann in Raten abgezahlt werden, sobald das erste Gehalt/oder Rente auf dem Konto ist. Es empfielt sich auf diese Zeit vorzubreiten, damit sich kein Schuldenberg anhäuft. Wird das Darlehen in einem Bescheid abgelehnt, kann dieser hier kostenlos überprüft werden.