Landessozialgericht NRW macht den Weg frei für eine Entscheidung der Karlsruher Richter am Bundesverfassungsgericht
01.04.2012
Bereits am 24. Januar diesen Jahres hatte Hartz 4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren zweier nordrheinwestfälischer Klägerinnen gegen das sogenannte Bildungspaket in Karlsruhe persönlich übergeben – zunächst erst einmal zur Parkstation des Allgemeinen Registers (Az: AR 595/12).
Jetzt hat am 30. März das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen mit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge wegen der Verletzung ausreichenden rechtlichen Gehörs endgültig den Weg frei gemacht, um die Übertragung vom Allgemeinen Register in das Verfahrensregister des BVerfG zu beantragen.
Damit werden erstmals – seit dem mit dem Hartz IV-Urteil vom 09. Feb. 2010 (1 BvL 1/09) verkündeten „Grundrecht“ auf „unverfügbares menschenwürdiges Existenzminimum“ und dem damit verbundenen Recht auf „Bildung und Teilhabe“ – die Fragen zur Überprüfung auf dem Tisch der Verfassungsrichter liegen,
– ob der – nach aktueller Ein-Jahres-Bilanz – hoffnungslos gescheiterte, durch das Bildungspaket vom Gesetzgeber legitimierte
Verstoß gegen Chancengleichheit, Datenschutz und den Schutz vor Diskriminierung
– mit dem Grundgesetz, den Europäischen sowie internationalen Rechtsnormen vereinbar ist.
Der Antrag auf Übertragung vom Allgemeinen in das Verfahrensregister wird kurzfristig beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Über Einzelheiten und Hintergründe wird die Hartz-4 Plattform morgen berichten. (pm)
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