Hartz IV: Bei Zuckerkrankheit Zuschuss

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Menschen, die unter Diabetes leiden, haben einen Anspruch auf einen Arbeitslosengeld II Zuschuss

Erwerbslose, die unter der Zuckerkrankheit leiden können für die Diabetes-Kost einen Mehrbedarf auf ihr ALG II verlangen. Das Hessische Landessozialgericht hat erneut in einem Urteil bekräftigt, dass aus medizinischer Sicht es dringend erforderlich ist, einen Mehrbedarf zusätzlich zu dem Hartz IV Regelbedarf zu gewähren. Geklagt hatte ein Mann aus Offenbach, dem der notwendige Anspruch auf Mehrbedarf nicht ausgezahlt worden ist. Das Gericht gab dem Erwerbslosen Recht, so dass ihm nun der Zuschlag gewährt wird. Folgender Mehrbedarf nach § 21 SGB II wird für die unterschiedlichen Diabetes– Krankheiten genehmigt:

Diabetes mellitus Typ I, Vollkost: 25,56 Euro
Diabetes mellitus Typ I, konventionelle Insulintherapie, Diabeteskost: 25,56 Euro
Diabetes mellitus Typ II a, Diabeteskost: 51,13 Euro;
Diabetes mellitus Typ II b, Diabetes-Reduktionskost 51,13 Euro

(27.02.07, Aktenzeichen: L 7 AS 241/09)