Hartz IV: Behördenwahn mit 6-seitigem Brief wegen 2,12 Euro

Lesedauer 2 Minuten

Wer Hartz IV bezieht, kennt den bürokratischen Aufwand, der tagtäglich betrieben wird. Bereits bei der Antragstellung müssen seitenlange Anträge ausgefüllt und enorm viele Nachweise geliefert werden.

Kommt es zu minimalen Überzahlungen, läuft die Behördenmaschenerie erst richtig auf Hochtouren. Von so einem Fall berichtet derzeit die Erwerbslosenhilfegruppe “Moabit hilft” aus Berlin.

Sechs Seiten Bescheid für 2,12 Euro wegen angeblicher Überzahlung

In einem sechsseitigem Bescheid erklärt das zuständige Jobcenter, einer Familie, warum es zu einer Überzahlung von sage und schreibe 2,12 Euro gekommen ist. Und dann ist die Entscheidung des Jobcenters auch noch rechtlich und sachlich falsch. Bei Twitter schreibt die Initiative:

“Diese horrenden Überzahlung ergab sich aus der Ausbildungsvergütung eines der Kinder. Dieses ist aber falsch, denn laut SGB II § 7 Abs. 4 sind Kinder, die ihren eigenen Bedarf selbst decken können, nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft. Ein Widerspruch wurde eingelegt.”

Kein Einzelfall

Bei weitem kein Einzelfall. In einem anderen Fall forderte ein Jobcenter nach ganzen 15 Jahren in einem Rückforderungsbescheid einen Cent zurück. Denn der heute selbstständige Kiosk-Besitzer habe einen Cent zu viel Hartz IV Leistungen bezogen.

Allein die Briefmarke für den Rückforderungsbescheid kostete ein Vielfaches mehr. Nachdem wir und andere Medien über den Fall berichteten, entschuldigte sich die Behörde.

Kosten überragen Überzahlungen

Jedes Jahr aufs Neue vermeldet die Bundesagentur für Arbeit eine Steigerung bei den Ausgaben für den Verwaltungsapparat. So wurden beispielsweise 72 Millionen Euro nur dafür verwendet, um rund 30 Millionen Euro Überzahlungen per Mahnverfahren wieder einzuholen. Jedes normale Unternehmen würde diese offensichtliche Diskepanz erkennen und gegensteuern.

Dabei geht es nicht nur um Minimalbeträge, sondern auch um “ein paar Euro”. Aber selbst dann übersteigen die Kosten zur Eintreibung ein Vielfaches die Forderungssummen durch vermeintliche Überzahlungen.

Politik fordert sinnvolle Bagatellgrenzen

Die Linke kritisiert schon längerer Zeit, das Fehlen einer sinnvollen Bagatellgrenze. Wirtschaftlich und sozial mache es keinen Sinn, Kleinstbeträge mit Mahnverfahren einzuholen. “Bei den Ärmsten wird mehr Geld fürs Eintreiben von Minibeträgen ausgegeben, als reinkommt”, stellte Linken-Politikerin Katja Kipping fest. Es sei eine Gründlichkeit bei den Armen, die bei den Reichen fehle, die teilweise Steuerbetrug im großen Stile betreibe. Daher fordert ihre Partei die Einführung einer Bagatellgrenze zwischen 50 und 100 Euro.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...