Mario Z. aus Eberswalde bezieht Hartz IV und möchte umziehen. Doch das Jobcenter will ihm die Kosten aufbrummen. Von einer 61 Quadratmeter-Wohnung im fünften Stock soll es im selben Stadtteil in eine kleinere Wohnung mit 41 Quadratmetern im Parterre gehen. Doch das Jobcenter stellt sich quer, obwohl die Behörde den Umzug rechtlich gesehen nicht verhindern dürfte. Will die Behörde so die Umzugskosten sparen?
Die neue Wohnung sei angeblich zu teurer
Mario Z. lebt von Hartz IV. Und die neue Wohnung ist, obwohl sie kleiner ist, teurer als die vorherige – und zwar ganze sechs Euro.
Die Monatsmiete würde damit 376 Euro betragen. Grund genug für das Jobcenter, seine Zustimmung zu verweigern. Nach Berichten der Märkischen Oderzeitung hat Mario Z. dem Jobcenter sogar angeboten, die Differenz im Mietbetrag selbst zu übernehmen. Aber ohne Erfolg.
Aus Datenschutzgründen äußert sich das Jobcenter nicht zum Fall von Mario Z., deutet in seinen Antworten an die jedoch an, der Hartz-IV-Betroffene könne ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen. Das Jobcenter kann einen Umzug nämlich nicht verbieten.
Der Sozialleistungsbezieher soll die Kosten selber tragen
Doch das hätte Folgen. Leistungsberechtigte Personen erhalten ohne Zustimmung des Jobcenters keine finanzielle Unterstützung! Ohne Zustimmung würden nur die bisherigen Bedarfe anerkannt.
Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten und die Erstausstattung der Wohnung würden ebenfalls nicht aus Sozialleistungsmitteln getragen. Mario Z. müsste also alle Kosten selber tragen und auch für den Differenzbetrag aufkommen. Und zwar dauerhaft – selbst bei zukünftigen Mieterhöhungen.
Das wäre sicherlich die bequemste und günstigste Lösung. Für das Jobcenter.
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