Hartz IV Antrag ab jetzt sehr einfach

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Vereinfachte Beantragung von Hartz IV Leistungen

Die Bundesagentur für Arbeit rechnet im Zuge der Corona-Krise mit rund 1,2 Millionen neuen Hartz 4 Anträgen. Damit eine schnelle Bearbeitung gewährleistet ist, sollen die Anträge stark vereinfacht werden.

Umsetzung in den nächsten Wochen

Die Regeln zur Beantragungen sollen allerdings nur vorübergehend gelockert werden. Voraussichtlich sollen die neuen Vorgaben für ein vereinfachtes Antragswesen in den nächsten Wochen in Kraft treten.

Verzicht auf Vermögensprüfung

In den nächsten sechs Monaten sollen die Jobcenter darauf verzichten, eine Vermögensprüfung vorzunehmen. Bislang mussten Kontoauszüge und Vermögen offen gelegt werden. Der Anspruch auf Hartz IV muss dennoch gegeben sein. Es ist damit zu rechnen, dass die Prüfung nach der Zeit der Krise erfolgt.

Wegfallen sollen zunächst auch Angemessenheitsprüfungen der Kosten der Unterkunft (Miete). Hartz IV Beziehende sind nämlich dazu verpflichtet, in einen “angemessenen Wohnraum” zu leben. Antragsteller sollen den Schutz der bisherigen Wohnung zunächst erhalten. Zwangsumzüge sind in Zeiten der “Kontaktsperre” sowieso nicht umsetzbar. Für die Antragstellung soll es demnächst auch eine zentrale Telefonnummer der Bundesagentur für Arbeit geben.

Wer hat einen Hartz IV Anspruch?

Antragsberechtigt sind alle, die keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 haben und deren Existenzgrundlage weggebrochen ist. Ausnahme: Wessen Anspruch aus dem Arbeitslosemgeld 1 zu niedrig ist, um die Existenz zu sichern, kann zusätzlich Hartz IV beantragen.

Was zahlt das Jobcenter?

Das Jobcenter bezahlt pro Person Regelleistungen sowie die Kosten der Unterkunft. Der Hartz IV Anspruch variiert je nach Anzahl und Alter der Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben.

Bescheid immer prüfen!

Der Hartz IV Bescheid nach dem Antrag sollte immer kostenfrei überprüft werden. Um vereinfacht einen Hartz IV Antrag zu stellen, bitte hier entlang.