Hartz IV: Hunderttausende erhalten zu wenig Wohnkosten

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Wer auf Hartz IV oder Grundsicherung im Alter oder wegen Erwerbsunfähigkeit angewiesen ist, hat Anspruch auf die Erstattung angemessener Wohnkosten.

Jede sechste Bedarfsgemeinschaft erhält zu wenig Wohnkosten vom Jobcenter

Nach einer Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken an die Regierung erhalten 450.000 Betroffene in Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften und Grundsicherung nicht die Wohnkosten erstattet, die ihnen zustehen. In manchen Gemeinden sei sogar jeder zweite Leistungsbezieher von der Wohnkostenlücke betroffen.

Die Betroffenen erhalten durchschnittlich 87 Euro zu wenig. Insbesondere Familien mit Kindern und Alleinerziehende leiden unter der Wohnkostenlücke, sie erhalten im Schnitt 101 bzw. 96 Euro weniger als ihnen zusteht! Dass müssen sie sich dann von den knappen Regelsätzen absparen.

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Wirre Rechnung: Eine Frage der „Angemessenheit“

Die Kosten für Unterkunft, also Miete und Heizung werden erstattet, sofern diese als „angemessen“ gelten. Diese Angemessenheit wird von den kommunalen Leistungsträgern anhand obskurer Vergleichsrechnungen ermittelt, die häufig rechtswidrig sind und einen zu geringen Bedarf für die Betroffenen ermitteln. „In Deutschland ist ein Methodenwildwuchs bei der Bestimmung angemessener Wohnkosten durch die Kommunen entstanden“, sagte Katja Kipping. „Seit Jahren drücken sich die Bundesregierungen um eine verfassungskonforme Lösung für Wohnkosten von armen Menschen.“

Der Bund hatte sich verpflichtet, diese Kosten ab 2016 schrittweise zu übernehmen, um die Kommunen zu entlasten. Bis 2022 will er den Ländern bis zu 74 Prozent der Kosten erstatten. Problematisch ist jedoch das deshalb, weil die Kommunen keinen Rechtsanspruch gegenüber Bund und Ländern haben und letztere die Gelder auch anderweitig verwenden könnten. Die niedersächsischen Pläne, die Zahlungen an die Kommunen einzustellen hatten jüngst große Sorge hervorgerufen, da sich der Druck auf die Betroffenen dadurch noch weiter erhöhen würde.

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